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Häufig gefragt
Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)
Wie läuft der KAoA-Prozess in Schule eigentlich ab?
Alle Schülerinnen und Schüler starten in der Klasse 8. Ab Klasse 9 können die Wege unterschiedlich sein. Das ist abhängig von der individuellen Ausgangssituation und dem Unterstützungsbedarf. Die Schulen informieren frühzeitig ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Berufsorientierung in NRW und ihre einzelnen Stationen.
Wer begleitet den KAoA-Prozess?
Unterstützungssystem in Schule
Alle Lehrerinnen und Lehrer sind verantwortlich für die Berufsorientierung. In allen Fächern sollen praktische Bezüge zum Berufsleben hergestellt werden.
Eine besondere Rolle haben die Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren. Sie verantworten in den Schulen die systemadäquate Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA), wie etwa die Umsetzung der Potenzialanalyse. Sie sind auch für die Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern zuständig.
An fast allen Schulen sind auch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den KAoA-Prozess eingebunden und beraten gerne, wenn es Fragen gibt.
Die Agentur für Arbeit bietet allen Schülerinnen und Schülern ab der 8. Klasse ein individuelles Beratungsangebot in Schule an. Die Beratungsfachkräfte unterstützen die Jugendlichen in ihrem individuellen Berufsorientierungsprozess und informieren in Abstimmung mit den Aktivitäten der Schule über Möglichkeiten im Anschluss an einen Schulabschluss. Sie arbeiten eng mit den Lehrkräften aller Schulformen und in der Sekundarstufe II auch mit den Hochschulen im Rahmen der Studienberatung zusammen. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten von Fachkräften der Reha-Beratung eine gesonderte Betreuung.
Manche Schulen arbeiten auch direkt mit Betrieben und Unternehmen in ihrem lokalen Umfeld zusammen, beteiligen diese etwa bei schulischen Informationsveranstaltungen oder
vermitteln das Angebot von Praxiseinblicken an ihre Schülerinnen und Schüler.
Häufig gibt es in den Schulen zudem etablierte Projekte der beruflichen Orientierung, die mit externen Partnern wie Stiftungen, bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen, Projektträgern oder andere Partnern wie Messeveranstalter, Freiwilligenorganisationen o. ä.) angeboten werden. Hier haben die Schulen in der Regel ein vielfältiges eigenes Portfolio entwickelt, das im jeweiligen Schulprogramm oftmals fest verankert ist.
Unterstützungssystem außerhalb von Schule
Die außerschulischen Standardelemente (Potenzialanalyse, Praxiskurse, Langzeitpraktikum) werden von externen Bildungsträgern durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers sind pädagogisch qualifiziert und geschult.
Im Anschluss an die Potenzialanalyse führen sie individuelle Auswertungsgespräche, in die Eltern und Erziehungsberechtigte als weitere wichtige Vertrauenspersonen und Partner im Prozess des Übergangs miteinbezogen werden.
Darüber hinaus sind etwa die Bildungsberatung der Stadt Münster, die Kammern, die Hochschulen mit ihren Zentralen Studienberatungsstellen und andere lokale Akteure wie beispielsweise die Mobile Schulsozialarbeit (VSE) wichtige Kooperationspartner im außerschulisch organisierten Berufsorientierungsprozess.
Die Kommunale Koordinierung trägt im Zusammenspiel der Partnerinnen und Partner eine wichtige koordinierende Funktion: Sie unterstützt die Schulen und vernetzt die sie und trägt so dazu bei, dass die Zusammenarbeit der Mitwirkenden zu abgestimmten Projekten und Angeboten für die Schülerinnen und Schüler führt.
Sind die Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert?
Ja, die Schülerinnen und Schüler sind auch bei der Durchführung von KAoA-Standardelementen außerhalb der Schule (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen, Praktika) versichertversichert. Da es sich um Schulveranstaltungen handelt, unterliegen die KAoA-Standardelemente der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schülerinnen und Schüler sind daher auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Durchführung unfallversichert.
Wie kommen die Schülerinnen und Schüler zu den außerschulischen Durchführungsorten?
Die Organisation und Umsetzung des Transfers der Schülerinnen und Schüler zu den außerschulischen Durchführungsorten und zurück obliegt der Schule.
Grundsätzlich gilt: Angefallene Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn die Schülerinnen und Schüler mehr als 3,5 Kilometer (kürzester Fußweg) vom BFE- oder Praktikumsort und bis zu 30 Kilometer vom Durchführungsort der Potenzialanalyse entfernt wohnen und kein Nahverkehrs-Ticket besitzen.
Können Standardelemente nachgeholt werden?
Standardelemente, die von einem außerschulischen Bildungsträger angeboten werden, können bei z. B. krankheitsbedingter Nichtteilnahme nachgeholt werden. Der Träger muss mindestens einen Nachholtermin anbieten. In der Regel wird ein Sammeltermin für mehrere Schulen angeboten.