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Projektförderung
Kommunale Projektförderung Schule-Beruf
Die kommunale Projektförderung ergänzt schulische und nachschulische Angebote mit dem Ziel, Chancen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf zu erhöhen, damit diese
- ihre Schullaufbahn gut absolvieren,
- einen Schulabschluss erreichen,
- sich beruflich vertieft orientieren und
- gestärkt und reflektiert den Übergang von der Schule Ausbildung, Studium und Beruf schaffen.
Anträge können von Schulen und freien Trägern (der Jugendhilfe) gestellt werden. Auch Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen oder aufgrund ihrer Aufgabenstellung und Vorerfahrung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen geeignet sind, sind antragsberechtigt.
Anträge sind schriftlich an das Amt für Schule und Weiterbildung, Kommunale Koordinierung Übergang Schule-Beruf, zu richten und müssen folgende Elemente enthalten:
- Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme/des Vorhabens (Maßnahmeziel, konkrete Beschreibung der Inhalte, der Dauer und der geplanten Teilnehmerplätze)
- genaue Zielgruppenbeschreibung
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan und
- eine Angabe der mit der Maßnahme verbundenen Zielindikatoren.
Einzelplatzförderung
Für laufende Berufsorientierungsmaßnahmen kann in begründeten Fällen eine Einzelplatzförderung bei der Kommunalen Projektförderung beantragt werden. Die Kostenübernahme für Jugendliche mit Förderbedarf ist dann möglich, wenn keine vorrangigen Leistungsansprüche bestehen. Diese Form der Unterstützung kommt in Betracht, wenn Teilnehmer und Teilnehmerinnen von laufenden Maßnahmen aus dem Leistungsbezug beim Jobcenter ausscheiden und damit die Finanzierung des Platzes endet.