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Gebühren
Was kostet die Ausstellung von Urkunden?
Die aktuellen Gebührensätze:
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 15 Euro.
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 9 Euro. Für die Bestellung von drei Geburtsurkunden sind also 33 Euro zu entrichten.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z. B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.