Prinzipalmarkt
Prinzipalmarkt heißt der Hauptmarkt zur Unterscheidung vom
Roggenmarkt, Hafermarkt, Alten und Neuen Fischmarkt und der Salzstraße. Der große Markt oder
Hauptmarkt in Münster, ab 1579 als Prinzipalmarkt belegt, entstand zwischen 1050 und 1100
östlich der Domburg an der so genannten Kölnischen Straße als Erweiterung der aus dem 10./11.
Jahrhundert stammenden Kaufmannssiedlung am Roggenmarkt.
Dreimal jährlich während der bischöflichen Synoden haben Bauern, Handwerker und Händler Buden
und Zelte aufgebaut und den Markt abgehalten.
Es kamen friesische und dänische Viehhändler, sächsiche Händler aus dem Baltikum, Fernhändler
aus Holland, Flandern, England und Frankreich.
Die friesischen Händler brachten Rinder, Pferde und Schafe auf dem Markt. Die Bauern aus dem
Münsterland Käse, Butter, Eier, Fisch zum Verkauf. Die fernreisenden Händler aus dem Baltikum
lieferten Pelze, in erster Linie Marder- und Biberfelle zum Verkauf oder zum Tausch gegen die
hier in Westfalen gewebte Leinwand. Münsterische Fernhändler wie zum Beispiel Travelmann
(engl.= traveller) importierten englische Wolle oder Wolltuche und Händler aus Flandern
Metallwaren wie Leuchter und Kessel aus Bronze oder Messing andere boten Eisenwaren aus
Nürnberg oder Köln. Salz aus Friesland (Meersalz) oder Salz vom Hellweg in und um Soest.
Quelle: Joseph
Prinz, Mimigernaford - Münster , Münster 1981, Seite 164 (stark gekürzt)
Der Prinzipalmarkt
Das Marktgeschehen spielte sich um die Lamberti-Kirche ab und unterlag genauen Bestimmungen.
Bauern und Händler aus dem Umland hatten Getreide und andere Lebensmittel unverzüglich zum
Markt zu bringen. Vor den Stadttoren und auch in den Straßen Münsters war der Verkauf
strengstens untersagt. Das Angebot an Nahrungsmitteln sollte nicht durch Vorkäufe berringert
werden. Getreide durfte nur auf dem Roggenmarkt, Fisch allein auf dem Fischmarkt angeboten
werden. Auf dem Prinzipalmarkt bauten die Kramer ihre Krambuden auf und boten Butter und Käse,
Öl und Salz, aber auch Feigen, Rosinen und Stoffe feil. Kaufleute, die am Prinzipalmarkt
wohnten, konnten ihre Waren auch über die herabgelassenen Fensterläden sowie unter den Bögen
anbieten. Die Gilde- und Amtsrechte legten nicht nur die Verkausorte fest, sie regelten das
Marktgeschehen bis in das kleinste Detail. Die Wullner (Wollweber) durften ausschließlich
Stoffe aus eigener Fertigung, die Wandschneider nur ungeschnittene Tuche am Stück anbieten,
während der Verkauf geschnittenen Tuchs den Kramern vorbehalten bleibt. Auch Herstellung und
Verkauf von Krutkoken, einem honiggesüßten Gewürzkuchen, waren einzig den Kramern gestattet.
Überhaupt waren die Kramer die Kolonial- und Gemischtwarenhändler schlechthin. Auf ihren
Marktständen und in ihren Kramläden kamen nebst Gewürzen und Glas selbst feine auswärtige Hüte
zum Verkauf. Wer allerdings einen einfachen Hut oder einen Gürtel suchte, war bei ihnen an der
falschen Adresse. Dafür musste man die Stände eines Hutmachers und eines Ledermachers
aufsuchen. Ob Kramer, Hutmacher oder Ledermacher - Münsteraner waren sie alle.
Stadtfremde Handwerker und Händler hatten auf dem Wochenmarkt nichts verloren. Der Handel mit
Fertigwaren war Auswärtigen verboten. Nur die Bäcker aus Telgte bildeten eine Ausnahme. Sie
durften ihre Backwaren mittwochs und samstags in die Stadt einführen. Da konnten die
münsterischen Bäcker noch so sehr klagen und schimpfen. Am alten Vorrecht ihrer Berufsgenossen
aus Telgte war nicht zu rütteln.
Quelle: Stadtarchiv Münster, Im Wandel der Zeit - 1200 Jahre Münster, Zwolle 2000,
Seite 188
Eine Stadt aus Buden
Über Nacht wuchs eine Stadt aus Buden empor, und plötzlich war alles anders. Händler aus
Hamburg verkauften vor dem Rathaus englische Tuche. Vor dem Dom drängten sich die
Viehaufkäufer, und sogar im Dom boten Kölner Kaufleute katholische Bücher und Bilder, aber auch
Degen und Spiegel an. Die Straßen der Stadt und die Wirtshäuser waren von auswärtigen Menschen
bevölkert, die ihre Waren feilboten oder auf einen guten Kauf hofften.
Bänkelsänger gaben ihre Lieder zum Besten, Puppenspieler erfreuten das Publikum, und
Flugblattverkäufer berichteten über fremde Länder. Wie in einer verkehrten Welt waren Zunft-
und Gewerbebestimmungen mit einem Mal vergessen. Dieses Schauspiel ging drei, fünf oder acht
Tage und war dann so abrupt vorbei, wie es gekommen war. Die auswärtigen Kaufleute brachen ihre
Buden ab, packten ihre Waren ein und verließen die Stadt. Der Alltag zog ein, und Handel und
Gewerbe waren wieder fest in den Händen der Münsteraner.
Drei- bis viermal im Jahr wiederholte sich dieses Geschehen. Während der Jahrmärkte durften
auswärtige Handwerker und Kaufleute ihre Waren in der Stadt frei anbieten. Mittelpunkt des
Sends, wie die Jahrmärkte in Münster bis heute genannt werden, waren der Domplatz und der
Prinzipalmarkt, aber auch anderswo durfte gekauft und verkauft werden.
Quelle: Stadtarchiv Münster, Im Wandel der Zeit - 1200 Jahre Münster, Zwolle 2000,
Seite 189
- Zum Thema: Die Bogengänge sind öffentlich.
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