Am Nubbenberg
Im Jahre 1952 benannte man dieses Straße nach dem Nubbenberg, einer alten Richtstätte, die aus
einem mit einem Wassergraben umgebenen Hügel bestand.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche
Zeitung, 8.7.1958
Der Nubbenberg war im Mittelalter ein Freistuhl, eine alte
Richtstätte, kein angenehmer Ort also. Freistühle gab es an verschiedenen Orten Westfalens, sie
gehen zurück auf alte Femegerichte, entstanden wahrscheinlich aus ehemaligen Vogtei- oder
Grafschaftsgerichten.
Feme war ursprünglich ein heimliches Gericht. Der Feme verfallen war gleichbedeutend mit
verfemt werden, aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden. Als Verfemter heimatlos durch
die Fremde irren zu müssen, war gewiss eine schlimme Strafe. Die Femegerichte verurteilten je
nach Schwere des Vergehens jedoch auch zum Tode durch den Strang, weshalb sich auf dem
Nubbenberg, der von einem Wassergraben umgeben war, auch ein Galgen befand. Wen wundert es
also, dass die Bevölkerung damals diese Stätte nach Möglichkeit mied.
Noch bis ins 19. Jahrhundert hinein diente der Nubbenberg als Richtstätte. Erst Anfang dieses
Jahrhunderts wurde die Stätte beseitigt: der Hügel wurde abgetragen, die Gräben
zugeschüttet. Es entstand kurzfristig eine Sandgrube, die dann später allerdings schnell wieder
zuwucherte. Inzwischen ist das Gelände längst mit Wohnungen bebaut und nichts erinnert mehr an
das Grauen, das diesen Ort Jahrhunderte lang umgab.
Kinderhaus auf einen Griff, Broschüre der Werbegemeinschaft Kinderhaus u.a., 2002
Eine ähnliche Richtstätte war die Tuckesburg am alten Zoo, Ecke Landoisstraße.