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Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Grüner Grund

Stadtbezirk:Münster-Mitte
Statistischer Bezirk: Geist
Entstehung: 1925
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Foto

Blick in den Grünen Grund

Im Jahre 1925 wurde diese Straße im Zuge der Errichtung zahlreicher Siedlungsbauten im Süden der Stadt benannt. Sie trägt ihren Namen nach dem Wiesengelände im Tal des alten inzwischen versiegten Geistbaches.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche Zeitung, 11.2.1959

Eine bemerkenswerte, heute noch in fast unveränderter Form bestehende Wohnsiedlung ist der 1920 bis 1931 entstandene Grüne Grund. In Anlehnung an die englische Gartenhausbewegung entstand zwischen Sentmaringer Weg und Weseler Straße eine vorbildliche Siedlungsanlage mit großen Grünflächen, sowie Spiel- und Sportplätzen. Gedacht waren die Wohnungen der Habichtshöhe genannten Siedlung für weniger bemittelte Angestellte und Beamte, sowie für kinderreiche Familien.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000

 

Eine Linie teilt Westfalen
Landschaften, die "Grund" genannt werden, gab und gibt es viele, außerhalb wie innerhalb Westfalens. Als Flurname taucht "Grund" auffallend häufig im nordwestlichen Münsterland und im Raum Iserlohn/Unna auf, vor allem aber im Wittgensteiner Land und im östlichen Westfalen, etwa östlich einer Linie Brilon-Detmold-Minden, also zur Weser hin. In diesen Landstrichen wimmelt es nur so von alten Flurnamen wie Heedgrund, Lennegrund, Schepers Grund, korte Grund, Langengrund, Nassegrund, Tiefgrund oder Hohlegrund.
Grund-Flurnamen bezeichnen in Westfalen zwei sehr unterschiedliche Landschaftsformen. Und mehr noch: Beide Bedeutungen teilen Westfalen entlang einer unsichtbaren Linie. Sie verläuft etwa zwischen Dorsten und Dissen. Warum das so ist, weiß niemand, denn diese Sprachgrenze liegt quer zu allen politischen, konfessionellen und wirtschaftlichen Grenzen. Schauen wir zunächst südlich und östlich dieser Linie: Dort beziehen sich alle Grund-Flurnamen auf die ursprüngliche Bedeutung des Wortes. Schon im Althochdeutschen des frühen Mittelalters bedeutete es so viel wie: Unterlage, Grundfläche, Fundamentfläche, in der Tiefe liegende untere Begrenzung, aber auch: Abgrund von Boden eines Gewässers. Von dort war es kein weiter Weg zum Talgrund.

Später kamen weitere Bedeutungsschichten hinzu. Die Bauern verstanden unter Grund bald auch das Tal, die Talsohle und schließlich den Erdboden an sich, den sie beackern konnten. Das Wörtchen Grund wurde auf diesem Wege gleichbedeutend mit Ackerfläche, Landbesitz und "Grund"stück.

Blicken wir nun auf die andere Seite der unsichtbaren Grenze: Westlich und nördlich dieser Trennlinie, also im Münsterland, aber auch im Emsland oder Oldenburger Land, bezeichnen die Grund-Flurnamen fast ausschließlich eine Fläche die ursprünglich Ödland, Moor, Heide oder extensiv genutzte Weide war und die durch Markenteilung erworben worden ist.
Die Grund-Flächen des Münsterlandes befanden sich also ursprünglich im Gemeinbesitz - und gerade nicht, wie im östlichen Westfalen, im privaten Besitz. Im Münsterland bestanden diese Allmendeflächen meist aus Gras-, Heide- und Moorflächen. Für die Bauern dürfte es daher nahe gelegen haben, sie mit dem alten westfälischen Wort "Grund" zu bezeichnen.
Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, Münster, Ausgabe 42/2014

In Münster sind es die sieben Straßennamen Eichengrund, Erlengrund, Grüner Grund, Heidegrund, Im Wiesengrund, Theresiengrund und Wersegrund.