Hermannstraße
Benannt nach Bischof Hermann II., Graf zu Katzenellenbogen, der erste Fürstbischof von Münster
Dieser Straßenzug wurde im Jahre 1876 nach Hermann II., Graf zu Katzenellenbogen, benannt. Der
Graf zu Katzenellenbogen war der erste Reichsfürst in der Reihe der münsterschen Bischöfe und
übte sein Amt von 1174 bis 1203 aus. Er erhob St. Ludgeri zur Kollegiatskirche und erbaute die
gleichfalls als Kollegiatskirche errichtete St.-Martini-Kirche. Er trug in Münster Sorge für
ein geordnetes Städtewesen und umgab die Stadt mit einer neuen festen Mauer, Toren und Türmen
und einem Graben im Verlauf der jetzigen Promenade.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche Zeitung,
1957/58
Hermann II. Graf von Katzenellenbogen, 1203 Kloster Marienfeld.
Fürstbischof Hermann II. gilt als der erste Fürstbischof von Münster. Er hatte an einem
Kreuzzug Kaiser Barbarossas teilgenommen und war zeitweilig sogar dessen Kanzler gewesen. Mit
dem Sturz Heinrichs des Löwen und der Zerschlagung seines sächsischen Herzogtums begann die
Territorialisierung des Reiches und die Stärkung der Fürsten. Dieser Entwicklung gemäß, gewann
Hermann II. die Herzogsrechte für das Gebiet seiner Diözese und machte Münster auch zur
politischen Hauptstadt des Bistums. Durch diese Funktion erhielt Münster im Inneren ein neues,
herrschaftlicheres Gesicht. Der Stadt wurde Marktrecht und eine eigene autonome Gerichtsbarkeit
zuerkannt. Zur Zeit Hermanns II. entstanden die Aegidii-, Martini- und die Servatiikirche,
sowie die Stadtmauer, Festungswälle und Gräben. Die Wehranlagen schützten die Stadt zwar,
begrenzten aber auch ihre weitere Ausdehnung für mehr als sechs Jahrhunderte.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000
Die Verfassung des Bistums Münster - das Fürstbistum
Mit dem ausgehenden Mittelalter entwickelte sich das Bistum Münster allmählich zu einem
selbständigen Staatswesen. Das Hochstift Münster, das aus dem Ober- und dem Niederstift
bestand, wurde von einem Bischof regiert, der als Fürstbischof geistlicher Würdenträger und als
deutscher Reichsfürst zugleich weltlicher Herrscher war. Der Landesherr wurde vom Domkapitel
gewählt, als Bischof vom Papst bestätigt und vom deutschen Kaiser als Reichsfürst
belehnt.
Die Gesetzgebung des geistlichen Staates ging von den Landständen aus. Diese setzten sich aus
dem Domkapitel (41 Domherren), der landtagsfähigen Ritterschaft und den Vertretern der 13
Stiftsstädte Münster, Ahlen, Beckum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Dülmen, Haltern, Rheine,
Telgte, Vreden, Warendorf und Werne zusammen. Den mächtigsten Landstand bildete das Domkapitel,
das seine Vorrangstellung vom Recht auf die Bischofswahl ableitete. Dar Landtag, die so
genannte Ständeversammlung, dessen wichtigste Aufgabe es war, den Steuerhaushalt zu
verabschieden, tagte auf Einberufung durch den Bischof. Das Fürstbistum, dessen Einwohnerzahl
um 1650 bei ca. 200.000 Seelen lag, war in 12 Verwaltungsbezirke, die so genannten
Ämter eingeteilt, die von adeligen Drosten und Amtsmännern verwaltet wurden.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000
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