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Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Im Wiesengrund

Stadtbezirk:Münster-Ost
Statistischer Bezirk: Mauritz-Ost
Entstehung: 1953
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Benannt nach einer örtlichen Lagebezeichnung.

 

Eine Linie teilt Westfalen
Landschaften, die "Grund" genannt werden, gab und gibt es viele, außerhalb wie innerhalb Westfalens. Als Flurname taucht "Grund" auffallend häufig im nordwestlichen Münsterland und im Raum Iserlohn/Unna auf, vor allem aber im Wittgensteiner Land und im östlichen Westfalen, etwa östlich einer Linie Brilon-Detmold-Minden, also zur Weser hin. In diesen Landstrichen wimmelt es nur so von alten Flurnamen wie Heedgrund, Lennegrund, Schepers Grund, korte Grund, Langengrund, Nassegrund, Tiefgrund oder Hohlegrund.
Grund-Flurnamen bezeichnen in Westfalen zwei sehr unterschiedliche Landschaftsformen. Und mehr noch: Beide Bedeutungen teilen Westfalen entlang einer unsichtbaren Linie. Sie verläuft etwa zwischen Dorsten und Dissen. Warum das so ist, weiß niemand, denn diese Sprachgrenze liegt quer zu allen politischen, konfessionellen und wirtschaftlichen Grenzen. Schauen wir zunächst südlich und östlich dieser Linie: Dort beziehen sich alle Grund-Flurnamen auf die ursprüngliche Bedeutung des Wortes. Schon im Althochdeutschen des frühen Mittelalters bedeutete es so viel wie: Unterlage, Grundfläche, Fundamentfläche, in der Tiefe liegende untere Begrenzung, aber auch: Abgrund von Boden eines Gewässers. Von dort war es kein weiter Weg zum Talgrund.

Später kamen weitere Bedeutungsschichten hinzu. Die Bauern verstanden unter Grund bald auch das Tal, die Talsohle und schließlich den Erdboden an sich, den sie beackern konnten. Das Wörtchen Grund wurde auf diesem Wege gleichbedeutend mit Ackerfläche, Landbesitz und "Grund"stück.

Blicken wir nun auf die andere Seite der unsichtbaren Grenze: Westlich und nördlich dieser Trennlinie, also im Münsterland, aber auch im Emsland oder Oldenburger Land, bezeichnen die Grund-Flurnamen fast ausschließlich eine Fläche die ursprünglich Ödland, Moor, Heide oder extensiv genutzte Weide war und die durch Markenteilung erworben worden ist.
Die Grund-Flächen des Münsterlandes befanden sich also ursprünglich im Gemeinbesitz - und gerade nicht, wie im östlichen Westfalen, im privaten Besitz. Im Münsterland bestanden diese Allmendeflächen meist aus Gras-, Heide- und Moorflächen. Für die Bauern dürfte es daher nahe gelegen haben, sie mit dem alten westfälischen Wort "Grund" zu bezeichnen.
Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, Münster, Ausgabe 42/2014

In Münster sind es die sieben Straßennamen Eichengrund, Erlengrund, Grüner Grund, Heidegrund, Im Wiesengrund, Theresiengrund und Wersegrund.