Kellermannstraße
Im Jahre 1909 wurde diese Straße nach Professor Dr. Bernard Georg Kellermann, erwählter Bischof
von MÜnster (1776-1847) benannt. Kellermann wurde in Freckenhorst geboren, war Hofmeister beim
Grafen zu Stolberg, Pfarrer und Dechant von St. Ludgeri, Direktor des Ordens der Barmherzigen
Schwestern (Clemensschwestern) volkstümlicher Domprediger, akademischer Lehrer und Freund
Fürstenbergs. Sein Grab befindet sich auf dem Überwasserfriedhof.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche
Zeitung, 3.1.1957
Bernhard Georg Kellermann
Als Hausweber in Freckenhorst verdiente sich die Familie Kellermann ihr karges Brot. Auch
Bernhard Georg Kellermann (geboren am 11. Oktober 1776) musste den Eltern am Webstuhl helfen,
bevor er als 15jähriger das Paulinum in Münster besuchen konnte. Nach Studien der Theologie und
Pädagogik - bei Bernhard Overberg - wurde er 1802 zum Priester geweiht. Die Grafen von Stolberg
bedienten sich 16 Jahre lang seiner Kenntnisse - als Hauslehrer für ihre Kinder.
Diese vielen Jahre im Umgang mit gebildeten Ständen blieben auf die Entwicklung des jungen
Mannes nicht ohne Wirkung. Die Einführung in den Kreis von Münster um die Fürstin von
Gallitzin war die fast unausweichliche Konsequenz.
Als Dechant an St. Ludgeri konnte er nun von geradezu höherer Warte für alle Stände
segensreich wirken. Die Ausstattung des Klemens-Hospitals in Münster sowie neue Niederlassungen
in vielen Städten Westfalens betrieb er als Direktor der Klemens-Schwestern.
Von seinen über 2000 Predigten als Domprediger wurden mehrfache Auflagen veröffentlicht. Ab
1820 folgten dogmatische Vorlesungen am Priesterseminar, und 1826 wurde Bernhard Georg
Kellermann als Professor für neutestamentliche Exegese an die Akademie berufen. Als er 1837 zur
Pastoraltheologie überwechselte, befand sich unter seinen Studenten auch der spätere Bischof
von Ketteler.
Trotz aller zuweilen tiefen Gegensätze wurde er von der preußischen Regierung häufig als
Ratgeber in kirchlich-katholischen Fragen herangezogen. Sein Eindruck auf den Minister Eichhorn
und den König von Preußen, den er hierbei erweckte, bewirkte, dass von dieser Seite kein
Einspruch erfolgte, als er die vom Staat zu besetzende münsterische Domherrenstelle antrat.
Auch der Wahl zum Bischof von Münster (1846) wurde von Staats wegen nicht widersprochen.
Tragisch war das Ende des Bischofs Georg Kellermann. Als er in Rom am 29.3.1847 in feierlicher
Form und im Beisein des Papstes den fürstbischöflichen Stuhl von Breslau in Besitz nehmen
sollte, machte ein Schlaganfall seinem Leben ein Ende.
Quelle: Westfälische Nachrichten vom 8.12.1982
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