Sankt-Mauritz-Freiheit
Dieser Straßenzug erhielt im Jahre 1939 seinen Namen und entspricht dem Weg, der quer durch die
Immunität von St. Mauritz, die mit Wall und Graben befestigt war und im Westen und Osten ein
kleineres Tor besaß, führte.
Quelle: Wilhelm Kohl in: Münstersche
Zeitung, 13.1.1959
Was heißt hier Freiheit?
Das Wort Freiheit ist hier identisch mit dem Rechtsbegriff Immunität.
Mit dem im Mittelalter häufig vergebenen Privileg der Immunität ist die Befreiung von jedem
unmittelbaren Zugriff des Landesherren in finanzieller und gerichtlicher Hinsicht gemeint.
Immunitäten konnten Kirchen, Klöster, Schlösser und Stifte bilden. In den Immunitätsbezirken
herrschte eine eigene Gerichtsbarkeit, Steuern brauchten nicht gezahlt zu werden. Oft grenzten
Gräben und Mauern die Immunitätsbezirke eindeutig ab. In Münster gab es die Domimmunität, die
Immunität des Bispinghofes, die kleinere Immunität der Pauli-Freiheit an der
Stubenstiege, die Immunitäten der Klöster und vor deren Vertreibung, die Immunität der
jüdischen Gemeinde.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000
Die Mauritzkirche
Bischof Friedrich von Meißen gründete 1070 eine Niederlassung des Kanonikerstifts vor den Toren
der Stadt. Die Mauritzkirche, die Bischof Erpho, der Nachfolger Friedrich von Meißens, bauen
ließ, diente dem Orden als Stiftskirche. Sie ist, nach dem Dom und der Überwasserkirche, die
drittälteste Kirche Münsters. Die ursprüngliche Gestalt des Bauwerks ist nur in der
Grundkonzeption erhalten geblieben: Eine einschiffige Hallenkirche ohne Querhaus mit zwei, den
Chor flankierenden Westtürmen und einem starken Ostturm. Jedoch nur die beiden aus Bruchstein
errichteten Türme stammen noch aus der Gründungszeit. In der Erphokapelle befinden sich die
Grabmäler der beiden Gründungsbischöfe Friedrich von Meißen und Erpho, genannt der Heilige. Von
den ehemaligen Stiftsgebäuden sind noch das Pfarrhaus am Kirchplatz und die ehemalige Dechanei
erhalten.
Quelle: Detlef Fischer, Münster von A bis Z, Münster 2000
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