Schulte-Hermann-Straße
Auf dem Grund des Schulzenhofes Hermann oder 'Hiärm' wurde die Kirche erbaut. 1442
wurde der Hof an das Domkapitel verkauft.
Quelle: Adressbuch der Stadt Münster 1999/2000, Münster 1999
Die Schuld des Schulten
Über die Schultenhöfe in Westfalen sind viele Vorstellungen in Umlauf, die historisch nicht zu
halten sind: So sind Schultenhöfe nicht die ältesten, nicht immer die größten - und ihr Name
wird oft falsch gedeutet.
(...)
Die neuere historische Forschung hat so manches Detail zurechtgerückt. So sind die Schultenhöfe
nicht die ältesten Höfe der Bauerschaft, im Gegenteil. Auch viele Schultenhöfe standen nicht
der jeweiligen Bauerschaft bzw. Landgemeinde vor, sondern einem Hofesverband, zu dem meist
Bauernhöfe in verschiedenen Bauerschaften gehörten.
(...)
Die frühmittelalterlichen Gutshöfe wurden von absetzbaren Verwaltern bewirtschaftet. Ihr Amt
war nicht erblich. Im westlichen Westfalen nannte man diese Verwalter 'skuldhetio'.
Diese Amtsbezeichnung entspricht dem hochdeutschen Schultheiß'. Im Laufe des
Mittelalters verschliff sich die Bezeichnung zu Schulte'.
Lange Zeit glaubte man, der Begriff bezeichne jemanden, der die Schuld heischt', der
also von den abhängigen Bauern die Schuld eintreibt. (...) Doch vor einigen Jahren wies der
Münsteraner Historiker
Leopold Schütte nach, dass diese Deutung nicht zutreffen kann. So gibt es zahlreiche
Schultenhöfe, die nie ein Oberhof waren. Außerdem wies Schütte darauf hin, dass die Übersetzung
- der die Schuld heischt' - auch sprachlich falsch ist. Wörtlich ist der Begriff
vielmehr mit Schuld-Heißer' zu übersetzen. Hier liegt die alte Bedeutung des Wortes
heißen' im Sinne von geloben' und versprechen' vor. Der
skuldhetio' bzw. Schulte ist derjenige, der die Schuld gelobt' - gegenüber
seinem Grundherrn. Ihm gegenüber war der Schulte für die bestmögliche Bewirtschaftung des
Gutshofes verantwortlich, eben wie ein heutiger Verwalter auch.
(...)
Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe,
Münster, Ausgabe 40/2013, Seite 106