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Ausschnitt eines alten Stadtplans von Münster aus dem Jahre 1862
 
Straßenschild Ringoldgasse
 
 
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Schulte-Hermann-Straße

Stadtbezirk:Münster-West
Statistischer Bezirk: Roxel
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Auf dem Grund des Schulzenhofes Hermann oder 'Hiärm' wurde die Kirche erbaut. 1442 wurde der Hof an das Domkapitel verkauft.
Quelle: Adressbuch der Stadt Münster 1999/2000, Münster 1999

Die Schuld des Schulten
Über die Schultenhöfe in Westfalen sind viele Vorstellungen in Umlauf, die historisch nicht zu halten sind: So sind Schultenhöfe nicht die ältesten, nicht immer die größten - und ihr Name wird oft falsch gedeutet.
(...)
Die neuere historische Forschung hat so manches Detail zurechtgerückt. So sind die Schultenhöfe nicht die ältesten Höfe der Bauerschaft, im Gegenteil. Auch viele Schultenhöfe standen nicht der jeweiligen Bauerschaft bzw. Landgemeinde vor, sondern einem Hofesverband, zu dem meist Bauernhöfe in verschiedenen Bauerschaften gehörten.
(...)
Die frühmittelalterlichen Gutshöfe wurden von absetzbaren Verwaltern bewirtschaftet. Ihr Amt war nicht erblich. Im westlichen Westfalen nannte man diese Verwalter 'skuldhetio'. Diese Amtsbezeichnung entspricht dem hochdeutschen ‚Schultheiß'. Im Laufe des Mittelalters verschliff sich die Bezeichnung zu ‚Schulte'.
Lange Zeit glaubte man, der Begriff bezeichne jemanden, der ‚die Schuld heischt', der also von den abhängigen Bauern die Schuld eintreibt. (...) Doch vor einigen Jahren wies der Münsteraner Historiker Leopold Schütte nach, dass diese Deutung nicht zutreffen kann. So gibt es zahlreiche Schultenhöfe, die nie ein Oberhof waren. Außerdem wies Schütte darauf hin, dass die Übersetzung - ‚der die Schuld heischt' - auch sprachlich falsch ist. Wörtlich ist der Begriff vielmehr mit ‚Schuld-Heißer' zu übersetzen. Hier liegt die alte Bedeutung des Wortes ‚heißen' im Sinne von ‚geloben' und ‚versprechen' vor. Der ‚skuldhetio' bzw. Schulte ist derjenige, der die ‚Schuld gelobt' - gegenüber seinem Grundherrn. Ihm gegenüber war der Schulte für die bestmögliche Bewirtschaftung des Gutshofes verantwortlich, eben wie ein heutiger Verwalter auch.
(...)
Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, Münster, Ausgabe 40/2013, Seite 106