Theresiengrund
Statistischer Bezirk: Sentrup
Entstehung: 1964
Amtsblatt: Jul.64
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Benannt nach der nahe gelegenen Theresienkirche.
Eine Linie teilt Westfalen
Landschaften, die "Grund" genannt werden, gab und gibt es viele, außerhalb wie innerhalb
Westfalens. Als Flurname taucht "Grund" auffallend häufig im nordwestlichen Münsterland und im
Raum Iserlohn/Unna auf, vor allem aber im Wittgensteiner Land und im östlichen Westfalen, etwa
östlich einer Linie Brilon-Detmold-Minden, also zur Weser hin. In diesen Landstrichen wimmelt
es nur so von alten Flurnamen wie Heedgrund, Lennegrund, Schepers Grund, korte Grund,
Langengrund, Nassegrund, Tiefgrund oder Hohlegrund.
Grund-Flurnamen bezeichnen in Westfalen zwei sehr unterschiedliche Landschaftsformen. Und mehr
noch: Beide Bedeutungen teilen Westfalen entlang einer unsichtbaren Linie. Sie verläuft etwa
zwischen Dorsten und Dissen. Warum das so ist, weiß niemand, denn diese Sprachgrenze liegt quer
zu allen politischen, konfessionellen und wirtschaftlichen Grenzen. Schauen wir zunächst
südlich und östlich dieser Linie: Dort beziehen sich alle Grund-Flurnamen auf die ursprüngliche
Bedeutung des Wortes. Schon im Althochdeutschen des frühen Mittelalters bedeutete es so viel
wie: Unterlage, Grundfläche, Fundamentfläche, in der Tiefe liegende untere Begrenzung, aber
auch: Abgrund von Boden eines Gewässers. Von dort war es kein weiter Weg zum Talgrund.
Später kamen weitere Bedeutungsschichten hinzu. Die Bauern verstanden unter Grund bald auch das Tal, die Talsohle und schließlich den Erdboden an sich, den sie beackern konnten. Das Wörtchen Grund wurde auf diesem Wege gleichbedeutend mit Ackerfläche, Landbesitz und "Grund"stück.
Blicken wir nun auf die andere Seite der unsichtbaren Grenze: Westlich und nördlich dieser
Trennlinie, also im Münsterland, aber auch im Emsland oder Oldenburger Land, bezeichnen die
Grund-Flurnamen fast ausschließlich eine Fläche die ursprünglich Ödland, Moor, Heide oder
extensiv genutzte Weide war und die durch Markenteilung erworben worden ist.
Die Grund-Flächen des Münsterlandes befanden sich also ursprünglich im Gemeinbesitz - und
gerade nicht, wie im östlichen Westfalen, im privaten Besitz. Im Münsterland bestanden diese
Allmendeflächen meist aus Gras-, Heide- und Moorflächen. Für die Bauern dürfte es daher nahe
gelegen haben, sie mit dem alten westfälischen Wort "Grund" zu bezeichnen.
Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe,
Münster, Ausgabe 42/2014
In Münster sind es die sieben Straßennamen Eichengrund, Erlengrund, Grüner Grund, Heidegrund, Im Wiesengrund, Theresiengrund und Wersegrund.