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Ermäßigungen und Zuschüsse
Ermäßigungen
Sie interessieren sich für die Teilnahme an einer Weiterbildung, um sich beruflich fortzubilden, sich persönlich mit neuen Themen auseinanderzusetzen oder etwas Neues zu lernen - aber verfügen zurzeit nicht über die nötigen Finanzen?
Vielleicht haben Sie auch Anspruch auf Ermäßigungen der vhs? Dann sollte Ihrer Weiterbildung nichts mehr im Wege stehen.
Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes in Höhe von 50 % auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Personen, die
- Leistungen nach dem SGB II,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- den MÜNSTER-PASS der Stadt Münster besitzen oder
- Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW sind (für zwei Kurse oder Veranstaltungen je Studienjahr - ohne Vorträge, davon ausgeschlossen sind Lehrgänge, Prüfungen sowie bereits zu einem reduzierten Preis angebotene Kurse.)
Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes in Höhe von 30 % auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Personen, die
- im Arbeitslosengeldbezug (SGB III) stehen oder
- schwerbehindert sind mit einem Grad von mindestens 50 % (Begleitperson frei bei Kennzeichen B).
Eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes in Höhe von 10 % auf Kurse und Veranstaltungen erhalten
- Studierende (unter 27 Jahren bei Vorlage des gültigen Nachweises) und
- Schülerinnen und Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte Angebote speziell für Schülerinnen und Schüler handelt.
Die Ermäßigung gilt nicht, wenn eine Förderung der beruflichen Bildung im Rahmen der Arbeitsförderung möglich ist.
Möchten Sie eine Ermäßigung beantragen, melden Sie sich bitte online, persönlich oder schriftlich an. Bei der Online-Anmeldung können Sie Ihre aktuellen Bescheide auch direkt als PDF an uns senden. Ansonsten bringen Sie die Nachweise für den Ermäßigungsgrund direkt mit. Der Ermäßigungsgrund muss bei der Anmeldung sofort vorgelegt werden. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.
Die Ermäßigungsregelungen gelten nicht für im Kurs zur Verfügung gestellte Bücher, Manuskripte, Prüfungen, Verpflegung und sonstige Sachkosten.
Tages- und Studienfahrten sowie besondere Veranstaltungen können nicht ermäßigt werden. Dies gilt auch bei Kursen, die generell ermäßigt sind. Diese Veranstaltungen sind im Programm mit dem Hinweis "ermäßigt" gekennzeichnet.
Bildungsscheck NRW - Weiterbildungsförderung für Berufstätige
Aktuelle Information:
Betrieblicher Zugang eingestellt zum 31. Dezember 2023. Individueller Zugang eingestellt zum 30. Juni 2024.
Wir können keine Bildungsschecks mehr ausstellen.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung, auch weiterhin eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst zur Verfügung stehen. Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/berufliche-weiterbildung
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