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Münsters Haushalt
Die Stadt und das Geld ...
Wie in jedem Familienhaushalt steht auch der Stadt Münster jährlich nur eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung. Allerdings ist der Haushalt einer Familie wesentlich übersichtlicher als bei einer Großstadt.
Wegen der Vielzahl der zu erfüllenden Aufgaben und der nicht von vorneherein bekannten Höhe der Einnahmen gestaltet es sich erheblich schwieriger ein Auskommen mit dem Einkommen zu erreichen.
Aus diesem Grund muss die Stadt Münster ebenso wie jede andere Gemeinde, aber auch wie der Bund oder die Bundesländer, ihre Ausgaben besonders sorgfältig planen, insbesondere da es sich nicht um eine private Angelegenheit, sondern um das Geld der Münsteraner Einwohner und Steuerzahler handelt.
Die Aufgaben der Stadt Münster
Die Aufgaben können grob in zwei Kategorien eingeteilt werden. Zum einen gibt es die Pflichtaufgaben, zu deren Erfüllung die Stadt durch Gesetz verpflichtet ist. Darunter fallen z. B. die Sozial- und Jugendhilfe oder die Abfallentsorgung. Zum anderen gibt es die freiwilligen Aufgaben. Dies sind Aufgaben, die vor allem im sportlichen oder im kulturellen Bereich liegen. Als Beispiel hierfür kann die Sportförderung genannt werden.
Die rechtliche Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben ist zwar aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich, sie spielt aber bei der Verteilung der Gelder, der sogenannten Veranschlagung, eine wichtige Rolle. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Dies hängt aber auch weitgehend von der Finanzierungsmöglichkeit ab. Allerdings ist der Anteil der zwangsläufigen, insbesondere gesetzlich festgelegten Ausgaben in den letzten Jahren drastisch angestiegen, wodurch für freiwillige Aufgaben die zur Verfügung stehenden Mittel geringer wurden.