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Herzlich willkommen beim Amt für Finanzen und Beteiligungen!
Wir planen den Haushalt der Stadt, steuern die Haushaltsführung und erstellen die Jahresrechnung.
Daneben sorgt das Beteiligungsmanagement dafür, die Gesellschafterrechte der Stadt Münster gegenüber den privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben durchführen, zu sichern.
Steuern, Gebühren, Beiträge oder andere Entgelte - all diese städtischen Einnahmen werden (bis auf wenige Ausnahmen) vom Amt für Finanzen und Beteiligungen erhoben und eingenommen.
Zahlungen an die Stadt Münster
In der Regel sind keine Bareinzahlungen bei der Stadtkasse möglich.
Sie können Ihren Zahlungsverpflichtungen durch Überweisung des offenen Betrages auf eines der Konten der Stadt Münster nachkommen. Bitte denken Sie daran, bei Ihrer Überweisung das Kassenzeichen oder die "ZP-Nummer" anzugeben, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Vielen Dank!
Übersicht der städtischen Konten
Informationspflicht nach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber den betroffenen Personen abhängig davon, ob personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO) oder nicht (Art. 14 DSGVO) erhoben werden.
Für den Bereich Steuerangelegenheiten haben wir die dem Gesetz entsprechenden Informationen zusammengestellt:
Hinweise zur Datenverarbeitung
(PDF, 62.4 KB)