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Forderungsmanagement
Zahlungsüberwachung und Mahnwesen
Die Stadt Münster ist gesetzlich verpflichtet, die ihr zustehenden Geldbeträge zeitnah und vollständig einzuziehen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wird die pünktliche Begleichung Ihrer Zahlungsverpflichtungen durch ein automatisiertes Mahn- und Vollstreckungsverfahren überwacht.
Zahlungen an die Stadt Münster
Bitte überweisen Sie alle offenen Beträge stets auf eines der Konten der Stadt Münster.
Übersicht der städtischen Konten
Bareinzahlungen bei der Stadtkasse sind nur möglich, wenn kein Konto vorhanden ist und auch die Überweisung durch einen Beauftragten nicht in Frage kommt
Verwendungszweck
Damit wir Ihre Zahlung zuordnen und termingerecht verbuchen können, ist als Verwendungszweck immer
- das zwölfstellige Kassenzeichen
oder - die ZP-Nummer
oder - das Aktenzeichen der Vollstreckung
anzugeben. Vielen Dank!
Nicht pünktlich zahlen kann teuer werden ...
Bei der zwangsweisen Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen unterschieden.
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Hierzu gehören insbesondere
- Bußgelder
- Grundbesitzabgaben
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
- Elternbeiträge für Kitas
Sobald Sie Ihren Zahlungstermin nicht eingehalten haben, erhalten Sie bei öffentlich-rechtlichen Forderungen von der Stadt Münster ein Mahnschreiben, mit dem Ihnen eine letzte Frist zur Zahlung eingeräumt wird. Mit dem Erhalt dieses Schreibens sind für Sie bereits zusätzliche Kosten in Form von Mahngebühren verbunden. Gegebenenfalls angefallene Säumniszuschläge sind auch von Ihnen zu entrichten.
Zudem kann die Stadt Münster bei öffentlich-rechtlichen Forderungen selbst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Diese werden bei weiterem Ausbleiben der Zahlung zügig eingeleitet.
Privatrechtliche Forderungen
Bei privatrechtlichen Forderungen (z. B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung, Mietzins, Teilnehmerentgelte) verhält sich die Stadt Münster wie ein privater Gläubiger: Sie erhalten zunächst eine Zahlungserinnerung.
Bleibt Ihre Zahlung trotz dieser Erinnerung weiter aus, beantragt die Stadt Münster beim Amtsgericht Hagen den Erlass eines Mahnbescheides gegen Sie. Dieser wird Ihnen direkt vom Gericht zugestellt.
Erfolgt innerhalb der im Mahnbescheid vorgegebenen Frist kein Zahlungseingang, beantragt die Stadt Münster beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Vollstreckungsbescheides gegen Sie.
Sobald dieser vorliegt, wird eine Gerichtsvollzieherin / ein Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Beitreibung der offenen Forderung(en) gegen Sie beauftragt.
Alle diese Schritte sind für Sie als Zahlungspflichtige / r jeweils mit weiteren Kosten verbunden.