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Gebäudeleitlinien
Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030: Klimaschutz und Energie
Neue Leitlinien für Bau und Sanierung städtischer Gebäude
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die Vorlage zur Klimaneutralität samt den überarbeiteten Gebäudeleitlinien mit einem Änderungsantrag für Münster beschlossen.
Münster will bis 2030 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen vor allem auch die städtischen Gebäude in den Blick genommen werden. Denn Gebäude tragen mit 33 % zum Anstieg der CO2-Emissionen bei. Der Rat hat im August 2020 daher beschlossen, den Energieverbrauch der städtischen Gebäude bis zum Jahr 2030 um 50 % sowie die CO2-Emissionen um 70 % zu reduzieren. Unsere Gebäudeleitlinien wurden daher grundlegend überarbeitet und an das Ziel der Klimaneutralität 2030 angepasst. Sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es verbindliche Qualitätskriterien und eine Richtschnur für alle am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten. Die Gebäudeleitlinien gelten dabei für alle Gebäude der Stadt Münster. Mit dem Ziel: ein Klimaschutz und Nachhaltigkeit orientierter Gebäudebestand.
Gesamter Lebenszyklus von Gebäuden wird betrachtet
Zukünftige Prozesse bei Planung, Bau, Sanierung und Gebäudebetrieb müssen die Maxime auf Ressourceneffizienz legen. Der Fokus ist dabei die Gesamtbetrachtung des Lebenszyklus eines Gebäudes, das heißt von der Produktion der Baustoffe über den Bau bis hin zum Rückbau und zur Entsorgung. Hierzu zählen Bauteile wie Wände, Dächer und Bodenbeläge ebenso wie technische Einbauteile und Verbrauchsstoffe.
Bereits bei der Planung ist die Materialwahl bezüglich der verbrauchten Energie im Herstellungsprozess, während des Betriebes und im Rückbau zu betrachten und perspektivisch zu bewerten.
Das Null-Emissions-Haus
Die maßgebliche Vorgabe zur Erreichung der Klimaschutzziele bei neu zu errichtenden städtischen Gebäuden stellt das Null-Emissions-Haus dar. Es ist die Weiterentwicklung des bisherigen Wärmedämmstandards von 20 kWh/m² BGF und wird verpflichtend für alle Neubauten sowie baulichen Erweiterungen ab einer Größe von 500 m² BGF eingeführt. Durch die Nutzung regenerativer Energien sollen Gebäude zu klimaneutralen Gebäuden entwickelt werden.
Neben der Umsetzung des Null-Emissions-Hauses ist notwendig, bereits in Wettbewerbs- und Planungsverfahren weitere Nachhaltigkeitsziele zu verankern. Diese Anforderung stellt sich besonders vor dem Hintergrund, dass die Stadt Münster in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in den Schulbau tätigen wird.
- Gebäudeleitlinien 2020 (PDF, 7.65 MB) - nicht barrierefrei
- Ratsvorlage V/0388/2020 Überarbeitung der Gebäudeleitlinien: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude