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Bewerbungsverfahren
Häufig gestellte Fragen
1. Wie kann man sich für ein Grundstück bewerben?
Das Bewerbungsverfahren wird ausschließlich online durchgeführt. Mit Bewerbungsstart wird das Bewerbungsportal auf der Homepage des Amtes für Immobilienmanagement geöffnet. Sie werden über ein verständliches Menü durch das ganze Bewerbungsverfahren geleitet.
Bei auftretenden Fragen oder Problemen im Bewerbungsverfahren können Sie sich gern an die zuständige Ansprechperson per E-Mail oder per Telefon wenden.
2. Kann man sich für mehrere Baugebiete bewerben?
Ja, Sie können sich in mehreren Baugebieten um ein Grundstück bewerben. Wenn Sie aber bereits ein städtisches Grundstück über ein Vergabeverfahren erhalten haben, können Sie sich nicht mehr um ein weiteres Grundstück bewerben. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Baugebiet ein Grundstück zugeteilt bekommen haben und der Stadt Münster Ihre schriftliche Zusage zu dem Erwerb dieses Grundstücks bzw. zur Nutzung des Erbbaurechts vorliegt.
3. Nach welchen Kriterien werden die Grundstücke vergeben?
Die Stadt Münster vergibt die Grundstücke nach festgelegten sozialen Kriterien, den sogenannten "Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung" (Vergaberichtlinien). Zu den sozialen Kriterien zählen u. a. die Anzahl der Kinder, der Wohnort, der Ort des Arbeitsplatzes, ehrenamtliche Aktivitäten und ein vorliegender Pflegegrad. Für alle Kriterien werden Punkte vergeben. Die Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl erhalten als erstes ein Angebot. Seit Juni 2023 werden darüber hinaus etwa 10 % der Grundstücke per Los vergeben.
Detailinformationen zu den Vergaberichtlinien
(PDF, 235 KB)
4. Wie groß sind die Chancen, ein Grundstück zu erhalten?
Bei allen Baugebieten haben wir einen Überhang von Bewerbenden. Ihre Chancen, ein Grundstück zugeteilt zu bekommen stehen gut, wenn Sie möglichst viele soziale Kriterien im Bewerbungsverfahren erfüllen.
5. Kann ich mich auch um ein städtisches Grundstück bewerben, wenn ich keine Kinder habe und/oder nicht aus Münster komme?
Ja, Sie können sich bewerben. Die Vermarktung erfolgt – wie bereits beschrieben – nach den städtischen Vergaberichtlinien der Stadt Münster. Der darin enthaltene Punktekatalog für die Vermarktung nach sozialen Kriterien bestimmt nur die Rangfolge, in der ein Baugrundstück den Bewerbenden angeboten wird. Je nach Ihrem Ranking besteht die Möglichkeit, ein städtisches Grundstück zugewiesen zu bekommen, auch wenn Sie keine Kinder haben oder nicht aus Münster kommen. Darüber hinaus besteht die Chance, über das Losverfahren ein Grundstück zugeteilt zu bekommen.
6. Kann ich mir ein Grundstück aussuchen?
Ja, Sie können Wunsch-Grundstücke im Bewerbungsverfahren angeben. Geben Sie dabei auch die Reihenfolge an, in der Sie die Grundstücke bevorzugen. Eine Garantie dafür, dass Sie eines der von Ihnen priorisierten Grundstücke zugeteilt bekommen, kann aber nicht gegeben werden.
Um Ihre Chancen auf die Zuteilung eines Grundstücks zu vergrößern, sollten Sie in der Bewerbung immer angeben, dass Sie auch an Alternativgrundstücken interessiert sind. Nur dann wird Ihnen auch ein anderes Grundstück angeboten, wenn Ihre Wunschgrundstücke bereits vergeben sind.
7. Ist meine Bewerbung verbindlich?
Nein, Ihre Bewerbung ist unverbindlich. Die Stadt Münster wird Ihnen jedoch im Fall einer Grundstückszuteilung nur einen befristeten Zeitraum zur Entscheidung über die Annahme des Angebotes zur Verfügung stellen, um nachrangigen Mitbewerbern ebenfalls die Chance zum Erwerb eines Grundstücks bzw. zur Nutzung des Erbbaurechts zu geben.
Ihre Bewerbung können Sie natürlich jederzeit durch eine schriftliche Erklärung wieder zurückziehen.
8. Bis wann kann ich mich bewerben?
Sie können sich bis zum Ende der genannten Bewerbungsfrist bewerben. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständige Online-Bewerbung sowie alle geforderten Anlagen und Nachweise bei der Stadt Münster per E-Mail eingegangen sein.
9. Kann ich von dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden?
Ja, Sie können vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden, z. B. wenn folgende Gründe vorliegen:
- Wenn Sie schuldhaft falsche Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation machen.
- Wenn Sie bereits ein städtisches Baugrundstück in einem Vermarktungsverfahren erhalten haben.
- Wenn bis zum Bewerbungsschluss keine vollständige Bewerbung nebst aller geforderten Anlagen/Nachweise beim Amt für Immobilienmanagement vorliegt.
10. Wie lange dauert es, bis man eine Rückmeldung bekommt, ob man ein Grundstück erhält?
Die Stadt Münster bietet zunächst den Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen Grundstücke an. Je nachdem, wie viele Punkte Sie in dem Bewerbungsverfahren erreichen, bekommen Sie also schon früh Nachricht von uns. Sollten Grundstücke zurückgegeben werden, werden die Personen auf der Nachrückliste kurzfristig über die Möglichkeit des Grundstückerwerbs bzw. über die Nutzung des Erbbaurechts informiert.
Erfahrungsgemäß dauert es ca. sechs Monate ab Bewerbungsschluss, bis alle Grundstücke vermarktet sind. Dies ist auch abhängig davon, wie schnell sich Bewerbende, die einen Zuschlag erhalten haben, verbindlich entscheiden.
Sofern Ihnen kein Grundstück angeboten werden konnte, werden Sie eine entsprechende Absage erst nach Vergabe aller Grundstücke erhalten.
11. Welche Nachweise muss man bei einer Bewerbung erbringen?
Eine Information über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie während der Online-Bewerbung. Sie benötigen
- Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) für alle Mitglieder des zukünftigen Haushalts
- Finanzierungsbestätigung über das geplante Vorhaben von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut
- Steuerbescheide aller steuerpflichtigen volljährigen Personen des zukünftigen Haushalts vom letzten und vorletzten Kalenderjahr (sofern keine andere Regelung im Bewerbungsverfahren), alternativ: anderweitige Erklärungen über das zu versteuernde Einkommen von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein
- Nachweise über alle in den Vergaberichtlinien unter "4. Vergabekriterien" zutreffenden Punkte. Folgende Kriterien können berücksichtigt werden:
- Hauptwohnsitz / alleinige Wohnung in Münster
- Arbeitsplatz in Münster
- Arbeitsplatz oder Wohnung im angrenzenden statistischen Stadtbezirk
- Tätigkeit in einem Mangelberuf
- Freiwerden einer öffentlich geförderten Wohnung
- Freiwillige Tätigkeit in einer allgemein anerkannten Organisation
- Anzahl und Alter der im zukünftigen Haushalt wohnenden Kinder
- Haushaltsmitglieder des zukünftigen Haushalts mit einer Schwerbehinderung (ab GdB 70%) oder einem festgestellten Pflegegrad
Diese Kriterien sind sehr individuell und werden teilweise pro Haushalt und teilweise pro Person berücksichtigt. Bitte beachten Sie für die genauen Definitionen und Nachweise die Vergaberichtlinien.
Wenn Sie bereit sind, den Höchstpreis bzw. den auf den Höchstpreis basierenden Erbbauzins / Ablösebetrag zu zahlen und dies verbindlich in Ihrer Bewerbung angeben, müssen Sie keine Nachweise zu Ihrem zu versteuernden Einkommen einreichen.
12. Welche Kosten entstehen mir durch meine Bewerbung?
Die Stadt Münster erhebt keine Kosten für das Bewerbungsverfahren. Es können Kosten für die geforderten Nachweise (z. B. Meldebescheinigung) entstehen.
13. Fördert die Stadt Münster auch die Errichtung eines Bauwerks?
Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster bietet Ihnen die Möglichkeit, öffentliche Fördergelder zur Finanzierung des Neubaus zu beantragen. Die Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen- und Quartiersentwicklung beraten Sie gern, ob Ihrerseits die Voraussetzungen vorliegen, Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Es ist ratsam, auch Ihr kreditfinanzierendes Institut auf Förderprogramme anzusprechen.