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Für Träger und Netzwerkpartner
Dienstleister in der Arbeitsförderung
Die Förderung der beruflichen Integration ist eine der zentralen Aufgaben des Jobcenters. Dazu kooperieren wir mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Bildungsinstituten in Münster.
Hinweis für Träger und Netzwerkpartner des Jobcenters: Wegfall Paragraf 16j SGB 2
Sind Sie Träger oder Netzwerkpartner des Jobcenters? Dann beachten Sie bitte, dass zum 28. März 2024 Paragraf 16j SGB 2 weggefallen ist. Das bedeutet, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab diesem Zeitpunkt keinen Bonus mehr für die Teilnahme an den in Paragraf 16j genannten Maßnahmen bekommen. Teilnehmende, die vor dem Wegfall des Gesetzes eine förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt oder dem Abschluss der Maßnahme.
Bildungsgutscheine
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gibt das Jobcenter Bildungsgutscheine aus. Damit werden die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme übernommen. Voraussetzung ist, dass eine Maßnahme die Chancen auf Vermittlung in Arbeit entscheidend verbessert. Sowohl der Anbieter der Maßnahme wie auch die konkrete Maßnahme selbst müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Förderung zugelassen sein. Grundlage für die Zulassung ist die "Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV)". Diese Verordnung trat am 2. April 2012 in Kraft.
Bevor Teilnehmende, die durch das Jobcenter Münster betreut werden, mit der Maßnahme beginnen, muss der Bildungsträger beim Jobcenter für die jeweilige Maßnahme eine Maßnahmenummer beantragen. Dazu wird die Maßnahme in einem Kurzfragebogen beschrieben:
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Kurzfragebogen zur Weiterbildungsmaßnahme
Weiterleitung zur Seite der Bundesagentur für Arbeit -
Kurzfragebogen für eine von einer fachkundigen Stelle zugelassenen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Weiterleitung zur Seite der Bundesagentur für Arbeit
Außerdem sind folgende Unterlagen notwendig:
- Zertifizierungsunterlagen (Träger- und Maßnahmezertifizierung)
- Kopie des Bildungsgutscheins
- Ergänzende Unterlagen (Maßnahmekonzept, Lehrpläne usw.)
- Betriebsnummer des Trägers
- Kosten- und Modulplan
- Äquivalenzbescheinigungen
Bildungszielplanung
Welche Maßnahmen finanziert werden, legt das Jobcenter Münster in seiner Bildungszielplanung fest. Sie richtet sich zum einen nach den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts, zum anderen nach den Erfordernissen der Arbeitsuchenden.
In der Bildungszielplanung werden die Bildungsziele und Qualifizierungsinhalte der einzelnen Maßnahmen kurz beschrieben, dazu wird die Anzahl der vorgesehenen Bildungsgutscheine benannt.
Bei Bedarf kann die Planung im Laufe des Jahres angepasst werden, z. B. wenn sich die gesetzlichen oder finanziellen Rahmenbedingungen ändern.
Das Jobcenter Münster finanziert Bildungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Qualifizierungsinhalten mit und ohne Berufsabschluss in den Bereichen
- gewerblich – technisch
- kaufmännisch – verwaltend
- sozialpflegerisch / Gesundheit
- IT-Bereich / Medien
- Sonstige
Die Bildungszielplanung ist Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms.
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Arbeitsmarktprogramm 2024
(PDF, 5.71 MB)
Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Das Jobcenter schreibt laufend Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 16 (1) Sozialgesetzbuch 2 i. V. m. § 45 Sozialgesetzbuch 3 aus, für die sich interessierte Träger bewerben können. Die Ausschreibungen werden vom Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster veröffentlicht. Für Informationen zu laufenden Ausschreibungen ist immer und ausschließlich das Rechts- und Ausländeramt - Abteilung Besondere Rechtsdienstleistungen - der zuständige Ansprechpartner.
Arbeitsgelegenheiten
Langzeitarbeitlose können in eine zeitlich befristete Arbeitsgelegenheit ("Ein-Euro-Job") vermittelt werden. Durch die Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängt oder verhindert werden. Die Arbeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und müssen darüber hinaus im öffentlichen Interesse liegen.
Als Anbieter dieser Beschäftigungsmöglichkeit kommen vor allem öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger in Frage. Hauptziel der Maßnahme, für die eine Aufwandsentschädigung von 1,50 € pro Stunde gezahlt wird, ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt und die Förderung ihrer sozialen Integration. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgelegenheit ein Instrument, die Teilnahme am Arbeitsleben wieder einzuüben und auch Eignungsschwerpunkte festzustellen.
Gesundheit und Arbeit
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen kooperieren im Rahmen des bundesweiten „Programms teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“. Gemeinsames Ziel ist, die Gesundheit erwerbsloser Menschen zu erhalten und zu stärken, ihre Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Denn anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein Risikofaktor für die Gesundheit und gesundheitliche Einschränkungen wiederum erschweren die berufliche Eingliederung.
Möchten Sie sich als Bildungsträger oder Beratungsstelle an dem Programm beteiligen oder Präventionskurse zum Thema Gesundheit für arbeitslose Menschen anbieten? Nur die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Teilnehmergewinnung sind hierbei von Ihnen zu organisieren. Um alles andere kümmert sich die Team Gesundheit GmbH.
Oder sind Sie Präventionskursträger nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und möchten arbeitslose Menschen unterstützen, ein gesünderes Leben zu führen? Was können die Bildungsträger in diesem Fall tun?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen: Michaela Robert, Tel: 02 51/4 92-91 82, E-Mail: Robert@stadt-muenster.de.
Je mehr Bildungsträger und Netzwerkpartner mitmachen, desto mehr Gesundheitsförderung kann ermöglicht werden.
Das Programm „teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ ist ein gemeinschaftliches Angebot vom Bündnis für Gesundheit der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Bündnis), der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Landkreistages (DLT), des Deutschen Städtetages (DST) sowie der Jobcenter. Vor Ort in Münster kooperiert das Jobcenter eng mit den dort ansässigen Bildungsträgern und Netzwerkpartnern.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des GKV-Bündnisses für Gesundheit: GKV-Bündnis für Gesundheit: Arbeits- und Gesundheitsförderung