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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Durch die speziell zugeschnittenen Leistungen sollen sie an Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (z.B. Vereine und Ferienfreizeiten) teilnehmen können.
Dazu gehören beispielsweise Schulausflüge, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten. Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagesbetreuung wird ebenso gefördert wie geeignete Nachhilfe, wenn die schulrechtlich festgelegten Lernziele gefährdet sind. Für Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Budget von monatlich 15 Euro einsetzen.
Für Schulmaterial (Hefte, Füller, Taschenrechner etc.) gibt es ab 2024 einen Zuschuss bis zu 195 Euro pro Schuljahr.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Teilhabe: 18 Jahren) können Leistungen aus diesem Paket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB-2-Leistungen (Bürgergeld/Sozialgeld)
- SGB-12-Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
- über ein geringes Einkommen verfügen und damit zum Personenkreis der Geringverdiener gehören.
Über die Leistungen aus dem Bildung-und-Teilhabe-Paket informiert der Film "Was ist Bildung und Teilhabe?"
Wer bereits Leistungen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch 2 (SGB 2), Sozialgesetzbuch 12 (SGB 12) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommt, hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die MünsterlandKarte. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht erforderlich.
Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte ist eine Antragstellung erforderlich; sie weisen ihre Leistungsberechtigung durch Zusendung des jeweiligen Bescheides nach. Auch in diesem Fall wird eine Erklärung über die Bedarfe für die jeweilige Person benötigt. Sie finden die Erklärung unter den Vordrucken zu Bildung und Teilhabe.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungssachbearbeitung jetzt auch für die Gewährung der BuT-Leistungen zuständig ist. Sofern Ihnen der/die für Sie zuständige Leistungssachbearbeiter/-in bekannt ist, können Sie bei Rückfragen gerne direkt dort anrufen.
Falls Ihnen Ihre Leistungssachbearbeiterin/Ihr Leistungssachbearbeiter nicht bekannt ist, finden Sie unten stehend eine Übersicht der Zuständigkeiten:
Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens | Telefonnummer |
---|---|
A, E, F, U | 02 51/4 92-91 54 |
B, C, H, T | 02 51/4 92-91 46 |
K, L, M, Q, R | 02 51/4 92-91 43 |
S, V, Z | 02 51/4 92-91 56 |
D, G, I, J, N, O, P, W, X, Y | 02 51/4 92-91 48 |
Die MünsterlandKarte
Wer Anspruch auf die Leistungen hat, bekommt die MünsterlandKarte. Mit ihr bezahlen berechtigte Kinder und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder Bargeld. Ob Schule, Verein, Nachhilfe-Institut oder Musikschule: Einfach die MünsterlandKarte vorzeigen, der Anbieter notiert die Daten und rechnet über das Internet ab.
Die Homepage der Bildungskarte informiert darüber, welche Anbieter die MünsterlandKarte akzeptieren, welche Angebote genutzt werden können und wie die Karte funktioniert:
Information und Beratung
An vielen Schulen in Münster geben Fachkräfte aus der Schulsozialarbeit unkompliziert Hilfe. Sie beraten im Einzelfall, mit welchen Leistungen Kinder und Jugendliche unterstützt werden können, und helfen bei der Antragstellung. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in einer Übersicht zusammengestellt: