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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Das Jobcenter Münster gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2), soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistungen werden auf Antrag erbracht. Hier wird zwischen dem Erstantrag und einem Weiterbewilligungsantrag unterschieden. Nach der erstmaligen Leistungsbeantragung muss jeweils zum Ende eines Bewilligungsabschnitts ein Fortzahlungsantrag für die Weiterbewilligung der Leistungen gestellt werden.
Die Leistungen der Grundsicherung sind immer individuelle Leistungen, die Ihre persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigen. Daher richtet sich auch die Höhe der Leistungen immer nach den individuellen Voraussetzungen.
Für die korrekte Berechnung der Leistungen ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Bitte wenden Sie sich aus diesem Grund bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z. B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen bei Einkommen, Vermögen usw.) umgehend an Ihren Sachbearbeiter beziehungsweise Ihre Sachbearbeiterin im Jobcenter.
Bei Fragen rund um das Bürgergeld können Sie sich im Rahmen der Sprechzeiten auch telefonisch an Ihre Ansprechperson wenden.
Hinweis:
Auf unseren Seiten bieten wir grundsätzliche Informationen zur Berechnung der Leistungshöhe. Konkrete Ansprüche für den Einzelfall lassen sich hieraus nicht ableiten.
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Datenschutz im Jobcenter - Ihre Rechte als Antragsteller
(PDF, 688 KB)
Das Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erläutert Ihre Rechte als Antragssteller/in auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (externes PDF, nicht barrierefrei) -
Hinweisblatt Informationspflichten Jobcenter Münster
(PDF, 98.0 KB)
Informationen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster (barrierefrei)