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Datenschutz
Jeder hat das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Der Datenschutz soll sicherstellen, dass dieses individuelle Recht nicht beeinträchtigt wird, indem öffentliche Stellen personenbezogene Daten in unzulässiger Weise verarbeiten.
Deshalb ist der Datenschutz beim Verwaltungshandeln stets zu beachten.
In der Stadtverwaltung Münster werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel im Amt für Bürger- und Ratsservice, Ordnungsamt, Sozialamt oder in der Stadtkasse.
Die Datenschutzbeauftragte hat darauf zu achten, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen innerhalb der Stadtverwaltung beachtet werden.
Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Schutz personenbezogener Daten in der Stadtverwaltung Münster haben.
Außerdem können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Hausanschrift:
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 02 11/3 84 24-0
Fax 02 11/3 84 24-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Die bzw. der Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster hat gemäß Art. 37 ff DSGVO insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung des Verwaltungsvorstandes in Grundsatzfragen zum Datenschutz,
- Beratung und Unterstützung der Organisationseinheiten einschließlich der Personalvertretung in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Unmittelbare Ansprechperson aller Beschäftigten der Stadtverwaltung Münster in Angelegenheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes, ferner der politischen Vertretung sowie aller Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit innerhalb der Verwaltung
- Mitwirkung in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen, Dienstvereinbarungen, Geschäftsordnungen, Geschäfts- oder Dienstanweisungen, Richtlinien und Rundschreiben usw.
- Mitwirkung bei der Formulierung von Verträgen, deren Gegenstand die Verarbeitung personenbezogener Daten ist
Bundesdatenschutzgesetz
Bereichsspezifische Regelungen, zum Beispiel:
Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (Allgemeiner Teil), Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Sozialgesetzbuch, 10. Buch (Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten), Abgabenordnung
Land Nordrhein-Westfalen
Bereichsspezifische Regelungen, zum Beispiel Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW, Landesbeamtengesetz, § 48 Abs. 3 Gemeindeordnung, Meldegesetz
Stadt Münster
Geschäftsanweisung über den Schutz personenbezogener Daten – GA Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: www.ldi.nrw.de
- Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: www.bfdi.bund.de