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Geschäftsführung Beschwerdekommission
Jeder hat das Recht, sich einzelnen oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder Bezirksvertretung zu wenden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).
Das Verfahren ist in § 6 Abs. 5 bis 8 der Hauptsatzung der Stadt Münster geregelt:
§ 6 Anregungen und Beschwerden
…
(5) Beschwerden im Sinne des § 24 Abs. 1 GO NW, die an den Rat gerichtet sind, erledigt anstelle des Rates der Hauptausschuss. Sie werden vom / von der Oberbürgermeister / in zur Vorberatung an die Beschwerdekommission weitergeleitet.
Beschwerden, die in die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung fallen, werden durch die Bezirksvertretung erledigt. Die Bezirksvertretung kann eine Beschwerde zur Vorberatung an die Beschwerdekommission verweisen.
(6) Anregungen oder Beschwerden, die erkennbar keinen Bezug zu städtischen Angelegenheiten haben, werden vom / von der Oberbürgermeister / in an die zuständige Stelle weitergeleitet.
(7) Ohne sachliche Prüfung sind Anregungen und Beschwerden zurückzuweisen, wenn
a) es sich um eine anonyme Eingabe handelt,
b) die Behandlung einen Eingriff in ein schwebendes Gerichtsverfahren oder die Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten würde oder
c) sie vom / von der selben Eingeber / in ohne neue Gesichtspunkte und Gründe nur wiederholt wird.
(8) Werden in einer Eingabe Anregungen und Beschwerden i.S. des § 24 Abs. 1 GO NW miteinander verbunden, so wird nach § 6 Abs. 5 verfahren. Keine Anwendung finden die vorstehenden Absätze auf Dienstaufsichtsbeschwerden und auf Eingaben, die im Rahmen eines geregelten Verfahrens eingebracht werden.
Der Beschwerdeführer / die Beschwerdeführerin erhält ein Benachrichtigungsschreiben bezüglich des Sitzungstermins und möglicher Teilnahme. Das bedeutet, dass er / sie die Möglichkeit hat, den Mitgliedern der Beschwerdekommission den Inhalt der Beschwerde zu erläutern und diese mit den Mitgliedern der Beschwerdekommission und der Verwaltung im persönlichen Dialog zu erörtern.
Die Geschäftsführung der Beschwerdekommission hat das Justiziariat Verwaltungsführung.
Mehr Informationen zum Rat der Stadt Münster, zu den Ausschüssen, Bezirksvertretungen, sonstigen Kommissionen und Beiräten finden Sie im Ratsinformationssystem.
- Mitglieder der Beschwerdekommission
- Mehr Informationen zum Rat der Stadt Münster, zu den Ausschüssen, Bezirksvertretungen, sonstigen Kommissionen und Beiräten: Zum Ratsinformationssystem