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Informationsfreiheitsgesetz
Die Datenschutzbeauftragte ist auch Ansprechpartnerin zu grundsätzlichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), soweit diese die Stadtverwaltung Münster betreffen.
Wenn Sie einen konkreten Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG NRW stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Amts-, Werk- oder Dezernatsleitung. Diese entscheiden darüber, ob und in welchem Umfang Ihrem Anliegen entsprochen werden kann.
Rechtsgrundlagen zum Informationsfreiheitsgesetz
- Informationsfreiheitsgesetz NRW
- Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW
- Gebührentarif
Links zum Thema Informationsfreiheitsgesetz
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: www.ldi.nrw.de
- Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: www.bfdi.bund.de
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Informationsfreihheitsgesetz
Weitere Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen