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Raumbuchung
Allgemeine Informationen
Das Kap.8 als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements. Neben eigenen Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit anderen ist das Programm geprägt von vielfältigen Angeboten Dritter, die in ihrer Gesamtheit das facettenreiche stadtteilkulturelle Profil des Hauses ausmachen.
Das Kap.8 hat Räume für viele Veranstaltungs- und Angebotsformate. Vom großen Veranstaltungssaal über die Studiobühne bis zu Funktionsräumen wie Kunstwerkstatt, Kegelbahn, Luftgewehrschießstand, Bewegungs- und Seminarräumen sowie kleine und große Musikräumen. Außerdem kann Veranstaltungstechnik und -material zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie ein Angebot bei uns umsetzen möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig über unser Raumnutzungsformular Kontakt mit uns auf. Wenn sich Ihre Wünsche im Kap.8 grundsätzlich umsetzen lassen, laden wir Sie zu einem Vorgespräch ein, um Sie bei der Planung zu beraten und gemeinsam mit Ihnen die optimale Umsetzung Ihrer Idee zu besprechen.
Informationen zu verschiedenen Raumnutzungen
Das Kap.8 plant Klein- bzw. Großveranstaltungen weit im Voraus, um den logistischen Anforderungen gerecht zu werden. Nutzungsberechtigungen der anderen Räume werden i.d.R. im Halbjahrestakt vergeben.
Kulturveranstaltung
Die Räume des Kap.8 stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte und Ausstellungen zur Verfügung. Wenn wir Ihre Veranstaltung in das Stadtteilkulturprogramm des Bürgerhauses integrieren, wird ein ermäßigtes Nutzungsentgelt berechnet.
Öffentliches Fest oder Feier
Gemeinnützig tätige Gruppen und Vereine aus dem Stadtteil Kinderhaus, die eine öffentliche Festveranstaltung im kleinen oder größeren Rahmen für den Stadtteil planen, werden ebenfalls bevorzugt behandelt. Mit Rücksicht auf unsere Nachbarn halten wir die Zahl der Feiern aber gering.
Gruppentreffen, Stammtische oder Vereinssitzungen
Wenn Ihr Verein oder Ihre Gruppe selbstlos tätig ist und regelmäßig Räume im Kap.8 nutzen möchte, ist dies nach vorheriger Anmeldung möglich. Je nach Bedarf und Nutzung fällt ein Nutzungsentgelt oder eine Pauschale an.
Geschlossene oder gewerbliche Veranstaltung
Auch das ist im Kap.8 möglich. Allerdings haben die oben aufgeführten Veranstaltungen Vorfahrt.
Kurse, Seminare, Workshops
Sie möchten einen Raum für einen Kurs oder Workshop nutzen? Das Kap.8 stellt Räume für wohnortnahe Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Einzelpersonen (Dozenten, Übungsleiter) oder Bildungsträger können selbständig und in Eigenregie Bildungsangebote durchführen. Das Kap.8 stellt den Raum und berechnet dafür ein Nutzungsentgelt. Nachrangig behandelt Angebote, die vor allem der Gewinnerzielung dienen.
Private Nutzung
Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen.
Antrag auf Raumnutzung
Bitte nutzen Sie unser Formular „Antrag auf Raumnutzung“, um eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Die im Formular abgefragten Informationen helfen uns dabei, Ihre Raumwünsche schneller und gezielter bearbeiten zu können.
Bitte beachten Sie: Raumnutzungsanfragen jenseits von Klein- und Großveranstaltungen sind immer nur für das laufende bzw. kommende Halbjahr möglich. Das erste Halbjahr beginnt mit dem Kalenderjahr und endet zum Start der Sommerferien. Das zweite Halbjahr beginnt nach dem Ende der Sommerferien und endet zu den Winterferien. An Feiertagen und zu Ferienzeiten ist das Kap.8 geschlossen und eine Nutzung nicht möglich.
Sofern Sie eine Aufnahme in unser halbjährliches Programmheft wünschen, sind die folgenden Fristen bei der Antragstellung auf Raumnutzung zu beachten:
Programmheft 1. Halbjahr: Abgabe bis spätestens 1. Oktober
Programmheft 2. Halbjahr: Abgabe bis spätestens 1. Mai
Über die Aufnahme in das Programmheft entscheidet die Leitung des Kap.8. Aus der Einreichung lässt sich kein Anspruch auf Aufnahme herleiten.