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Straße und Hausnummer
Widmung von Straßen
Die meisten Straßen in Münster stehen allen zur Benutzung frei. Allerdings unterscheiden sich die Straßen im juristischen Sinne in öffentliche Straßen und private Straßen. Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist diese Straße zunächst immer eine Privatstraße. Erst durch die Widmung, die im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht wird, erhält die Privatstraße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Verpflichtung zur Widmung der Straßen ist im Straßen- und Wegegesetz geregelt.
Die Widmung bringt rechtliche und praktische Konsequenzen mit sich, zum Beispiel für die:
- Benutzung der Straße für gewerbliche Zwecke (z. B. Verkaufsstände, Märkte, Werbeflächen)
- Straßensperrungen (z. B. in Naturschutzgebieten oder bei Bauarbeiten)
- Benutzung für politische oder kulturelle Veranstaltungen oder bei Sportveranstaltungen
- Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
- Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch
Nicht alle Straßen werden gewidmet. Neben den öffentlichen Straßen besitzt die Stadt Münster auch ca. 300 Kilometer private Straßen im Stadtgebiet, zum Beispiel die Wirtschaftswege. Die Benutzung dieser Straßen ist nur zweckgebunden - meistens für Anlieger - zulässig. Die Stadt Münster kann die Benutzung durch Verkehrszeichen regeln oder sogar die Straßen sperren.
Ob eine Straße gewidmet ist, erfahren Sie beim Vermessungs- und Katasteramt. Weitergehende Erläuterung zur Widmung von Straßen (PDF, 30.2 KB)