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Hinweise zur Anbringung der Plaketten
Anbringung der NRW-Stempelplaketten und der Hauptuntersuchungsplakette
Die NRW-Stempelplaketten und die Hauptuntersuchungsplakette bringen Sie mit Hilfe des Plakettenträgers auf Ihre Kennzeichenschilder/Ihr Kennzeichenschild auf.
Eine ausführliche Videoanleitung können Sie über den unten abgedruckten QR-Code oder über den Link
www.witte-technology.com/anleitung aufrufen.
Wichtige Hinweise:
Bitte kontrollieren Sie die Übereinstimmung der auf dem/den Plakettenträger/n aufgedruckten Kennzeichen und die letzten 6 Stellen der FahrzeugIdentifikationsNummer mit denen in der beiliegenden Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeuges/Motorrades.
Der Untergrund Ihres/Ihrer Kennzeichen muss an den Stellen, an denen die Plakettenträger verklebt werden, sauber sowie staub- und fettfrei sein. Kleberreste der früheren Plaketten müssen entfernt werden.
Vor dem Verkleben der Plakettenträger diese bitte an der Perforation vereinzeln, das Schutzpapier im unteren Bereich entfernen, hierbei den Kleber nicht berühren und gemäß Abb. 1 - 3 auf dem vorderen und hinteren Kennzeichenschild verkleben. Der untere Rand des Plakettenträgers muss unmittelbar am schwarzen Rand des Kennzeichens verklebt werden (s. Abb. 3)!
Kennzeichengrößen
Die Ausgestaltung der Kennzeichen sowie die zulässigen Maße sind durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich vorgeschrieben. Die zulässigen Kennzeichenformen und Größen sind abhängig von der Fahrzeugart.
PKW/LKW/alle Arten von Anhängern | ||
Klassisches einzeiliges Kennzeichen | Höhe 110 mm | Breite max. 520 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Krafträder / Motorräder über 125 ccm | ||
Kraftradkennzeichen zweizeilig * | Höhe 200 mm | Breite 180 - 220 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder bis 125 ccm | ||
Kraftradkennzeichen zweizeilig * | Höhe 200 mm | Breite 180 - 220 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen * | Höhe 130 mm | Breite max. 255 mm |
Quad | ||
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Die Zuteilung von Kraftradkennzeichen oder verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen ist nicht zulässig. | ||
Landwirtschaftliche Fahrzeuge (Zugmaschinen und Anhänger) | ||
Klassisches einzeiliges Kennzeichen | Höhe 110 mm | Breite max. 520 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen * | Höhe 130 mm | Breite max. 255 mm |
* kleine Ziffern und Buchstaben