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Bewerbung um Standplätze
Wenn Sie sich um einen Standplatz auf einem der Wochenmärkte bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Dienststelle (siehe Übersicht).
Das Ordnungsamt hat für die Bewerbung um einen Standplatz auf dem Wochenmarkt ein Formular erstellt:
Die Bewerbung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer
- Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes
- Fotografie des Geschäftes
- Angaben, welche Artikel/Waren angeboten werden sollen
- benötigte Anschlusswerte für Strom (ggf. Kraftstrom)
- sonstige Angaben
Grundsätzlich können auf den städtischen Wochenmärkten nur folgende Artikel/Waren angeboten werden:
- Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke (was als "Lebensmittel" gilt, legt im Zweifelsfall § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) fest), zugelassen sind allerdings alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Obstlikören und Obstgeisten, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, ist ebenfalls zulässig,
- Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei,
- "rohe Naturerzeugnisse" mit Ausnahme des größeren Viehs.
Eine Ausnahme hierzu besteht lediglich am Wochenmarkt auf dem Domplatz. Hier können in den "Domnischen" auch andere Waren (z. B. Textilien, Haushaltswaren) angeboten werden. Die Plätze in den "Domnischen" werden jedoch nicht durch die Stadtverwaltung Münster, sondern durch das Bischöfliche Generalvikariat verwaltet und vergeben.