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Alten- und Pflegeheime in Münster
Altenzentrum Klarastift gGmbH
Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Informationen zu den einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen gleich aufgebaut. Ob ein mögliches Angebot vorhanden ist oder nicht, zeigen die Checkboxen an:
Zimmerausstattung
Kosten
Angegeben sind jeweils die zwischen Leistungsanbietern, Pflegekassen und Sozialhilfeträger ausgehandelten Heimentgelte pro Tag.
Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Investitionskosten, Kosten der Unterkunft, Kosten der Verpflegung, Ausbildungspauschale und den pflegebedingten Aufwendungen (Pflegegrad 1) beziehungsweise dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (Pflegegrade 2 bis 5).
Die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz wird für jede Einrichtung individuell berechnet.
Der einrichtungseinheitliche monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1640,21 €.
Stand: 01.01.2024– Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Pflegebedingte Aufwendungen (Tagessatz)
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
61,80 € | 79,23 € | 95,40 € | 112,27 € | 119,83 € |
Kostenübersicht
Ausbildungspauschale: 5,27 €/Tag | |||||
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Investitionskosten | Unterkunft | Verpflegung | Pflegegrad 1 Tagessatz |
Pflegegrad 2 bis 5 einheitlicher Eigenanteil |
|
Einzelzimmer | 19,63 € | 23,45 € | 18,06 € | 61,80 € | 53,92 € |
Summe pro Tag | 128,21 € | 120,33 € | |||
Doppelzimmer | 19,63 € | 23,45 € | 18,06 € | 61,80 € | 53,92 € |
Summe pro Tag | 128,21 € | 120,33 € |
Die Einrichtung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts
regelmäßig geprüft, die Ergebnisse dieser Prüfung werden in einem Bericht zusammengefasst. Der
Ergebnisbericht ist auf der Seite des Sozialamts veröffentlicht:
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)