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Schiedspersonen
Schiedsverhandlung
Wer, wie, was? Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Wer sind die Schiedspersonen?
Schiedsmänner und -frauen
- sind ehrenamtlich tätige Mitbürger/innen im Alter zwischen 25 und 75 Jahren.
- sind aufgrund ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt.
- sind bereit, den Beteiligten zuzuhören und auf Argumente einzugehen.
- werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
An wen kann ich mich im Streitfall wenden?
Für jeden Wohnbezirk gibt es eine Schiedsperson und eine/n Stellvertreter/in. Namen und Anschriften der Schiedsfrauen und -männer finden Sie unter dem Navigationspunkt "Schiedsleute in Münster".
Wo findet die Schiedsverhandlung statt?
- In ruhiger und entspannter Atmosphäre.
- Zumeist in der Privatwohnung der Schiedsfrau / des Schiedsmannes.
Wie läuft ein Schiedsverfahren ab?
- In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand der Verhandlung festgelegt.
- Die Schiedsfrau/ der Schiedsmann setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
- Verhandelt wird ausschließlich mündlich.
- Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.
- Der Schiedsmann / die Schiedsfrau hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam.
Was kostet ein Schiedsverfahren?
Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren, bei dem erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, ist das Schiedsverfahren ausgesprochen kostengünstig.
- Gebühr für eine Güteverhandlung: 10 Euro
- Gebühr für einen Vergleich: 25 bis 40 Euro
- eventuelle Auslagen (z.B. Portokosten)