Seiteninhalt
Förderung
Auf dieser Seite werden verschiedene Förderangebote mit Bezug zur Schulpsychologischen Beratungsstelle beschrieben:
Lernwerkstatt in Schule – Ein Förderangebot für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche
Dem Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 18.5.2022 folgend soll eine "Lernwerkstatt in Schule" ab dem Schuljahr 2022/23 an zahlreichen Grundschulen in Münster angeboten werden.
Die Lernwerkstatt ist ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler mit anhaltenden, ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Die Förderung findet in den Schulen vor Ort statt und wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt.
Wir bitten um Verständnis, dass das Angebot sukzessive ausgebaut wird, sodass die Schulen nach und nach mit dem Förderangebot starten werden.
Bei Fragen (z. B. welche Grundschulen das Förderangebot vorhalten) können Sie sich gerne an Catherine Bisek, Bisek(at)stadt-muenster.de, oder 02 51/4 92-28 36, oder Andrea von Borzyskowski, vonBorzyskowskiA(at)stadt-muenster.de oder 02 51/4 92-40 84, wenden.
Marburger Konzentrationstraining (MKT)
Das Marburger Konzentrationstraining ist ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Das Training wird durch externe Fachkräfte in der Schulpsychologischen Beratungsstelle umgesetzt. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines Beratungsprozesses durch einen Schulpsychologen oder eine Schulpsychologin. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher
Besonders begabte Kinder und Jugendliche haben das Potenzial, weit überdurchschnittliche Leistungen in bestimmten Bereichen zu erbringen – beispielsweise in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Kunst, Musik oder Sport.
Die Stadt Münster unterstützt in langer Tradition die Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher. Mit städtischen Mitteln werden Angebote aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:
- Diagnostik und Beratung
- Förderung (mit Beratung)
- Fortbildung/Qualifizierung von entsprechenden Fachkräften
- Netzwerk Begabungsförderung (Aktivitäten und Selbstverwaltung)
Gemeinnützige freie Träger sowie Einrichtungen staatlicher Institutionen können für Angebote aus diesen Bereichen städtische Zuschüsse beantragen, sofern die Angebote (direkt oder indirekt) besonders begabten Kindern und Jugendlichen in Münster zugutekommen und b) sie für die beantragte Maßnahme keine anderen (staatlichen) Förderungen erhalten.
Im Sinne einer begabungsgerechten Förderung von Kindern und Jugendlichen in Münster sind explizit Angebote wünschenswert, die sich gezielt an nachweislich benachteiligte Gruppen (z. B. in Zusammenhang mit ihrer Herkunft, ihrer kulturellen Identität, ihren finanziellen Mitteln, ihrer Gesundheit oder ihrem Geschlecht) richten.
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bewilligt.
Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern:
- Beschreibung des geplanten Projektes
- plausible Darstellung der Kosten
Das Antragsformular muss vor Beginn des Projektes, spätestens zum 31. Oktober 2024, bei der Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung Schulpsychologische Beratungsstelle, Klosterstraße 33, 48143 Münster, E-Mail: Sennekamp@stadt-muenster.de eingereicht werden.
Der ausgefüllte, rechtsverbindlich unterzeichnete, Verwendungsnachweis inklusive entsprechender Belege/Rechnungen ist bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.
Es gelten die Förderrichtlinien im Bereich "Besondere Begabung".
- Förderantrag (PDF, 68.5 KB)
- Förderrichtlinien (PDF, 230 KB)
- Verwendungsnachweis 2024 (PDF, 269 KB)
- Verwendungsnachweis 2025 (PDF, 61.3 KB)