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Szene-Info
Ärger mit dem Gesetz
Jugendgerichtshilfe für Jugendliche von 14 Jahren bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
Hast du eine Straftat begangen und musst mit einer Anzeige rechnen, kann es sehr hilfreich sein, sich so früh wie möglich an die Jugendgerichtshilfe des KSD, den ViP oder an die Caritas zu wenden.
Die Jugendgerichtshilfe bereitet dich auf das Verfahren vor, begleitet dich beim Gerichtstermin und vermittelt bzw. hilft dir bei der Erfüllung von Auflagen oder Weisungen. Möglicherweise kann sogar zum Beispiel durch einen "Täter-Opfer-Ausgleich" verhindert werden, dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Hier wirst du auch umfassend beraten, mit welchen Folgen du zu rechnen hast und wie es weitergehen kann. Du kannst dich aber auch bei allen sonstigen Problemen beraten lassen.
Jugendgerichtshilfe des KSD - Prinzipalmarkt 5 - 48143 Münster - Eingang zwischen Petzold und Pfefferkorn - Tel. 02 51/4 92-56 18 oder 02 51/4 92-56 01 (Zentrale)
Erreichbarkeit: am besten nachmittags
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Jugendgerichtshilfe - Josefstraße 2 - 48151 Münster - Tel. 02 51/53 00 94 22