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Szene-Info
Ärger mit dem Gesetz
Tipps für brenzlige Situationen
Oberster Grundsatz muss für dich erst einmal sein: Ruhe bewahren. Sei es nun bei Ausweiskontrollen, auf der Polizeidienststelle oder an einem anderen Ort. Wichtig ist, zu klären, worum es geht, was dir vorgeworfen wird und wozu du dich äußern sollst.
Wenn du eine Anzeige bekommst, weil du dich trotz Bahnhofsverbotes im Bahnbereich aufgehalten hast oder weil dir sonst etwas vorgeworfen wird, kann das erhebliche Folgen nach sich ziehen (das kann sogar bis zum Widerruf von Bewährungen gehen). Also informiere dich bei der Streetwork, was genau zu tun ist.
Wirst du auf eine Polizeidienststelle gebracht, und sollst eine Aussage machen, kannst du erst einmal die Aussage verweigern. Du hast das Recht, telefonisch jemanden über deine Situation zu informieren (Streetwork, Jugendgerichtshilfe, Anwalt, einen Freund/eine Freundin), die ggf. Weiteres in die Wege leiten können.
Wenn du bei Gericht eine Aussage zu einem Verfahren machen musst, also schriftlich aufgefordert wurdest, eine Aussage zu machen, dann musst du das auch tun. Du solltest dich aber vorher bei der Streetwork oder der Jugendgerichtshilfe oder bei der Rechtshilfe im Jib über deine Rechte und Pflichten informieren.
Wenn es um Vermittlung bei Schwierigkeiten mit der Polizei, Ämtern, Behörden, Gerichten etc. geht, ist die Streetwork ein Ansprechpartner für dich und hilft dir weiter.
Wenn du in eine Straftat verwickelt bist (als Opfer oder Täter), kannst du dich auch an das ViP oder die Jugendgerichtshilfe wenden.
Rechtshilfe im Jib
Tel. 02 51/4 92-58 58
Öffnungszeiten: montags 15.30 bis 18.30 Uhr