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Szene-Info
Wohnen und Übernachten
Wohngeld und Mietzuschuss
Du hast ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden! Aber wer bezahlt die Miete, wenn du nicht genug verdienst? Bekommst du ALG II (Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV genannt), trägt das Jobcenter (früher: ARGE) die Kosten. Bei unter 25-Jährigen sind das ca. 250 Euro, bei Älteren etwas mehr. Du kannst beim Jobcenter und auch bei der Streetwork nachfragen, wie teuer und wie groß eine Wohnung sein darf. Das Jobcenter leiht dir ggf. auch die Kaution, falls eine zu zahlen ist. Das musst du aber vorher mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin abklären. Informationen zu mietrechtlichen Themen wie nicht gezahlte Miete oder Zwangsräumung bekommst du bei der Fachberatungsstelle "Wohnhilfen + Existenzsicherung" oder wende dich an die Streetwork.
Wenn du kein ALG II bekommst, aber trotzdem wenig Geld hast, kannst du versuchen, Wohngeld zu beantragen. Die Wohngeldstelle ist im Amt für Wohnungswesen.
Fachstelle für Wohnsicherungsmaßnahmen des Jobcenters im Stadthaus II - Tel. 02 51/4 92-50 32
Fachberatungsstelle "Wohnhilfen + Existenzsicherung" - Tel. 02 51/4 90-15-0
Für eine preiswerte Wohnung brauchst Du einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Du kannst ihn beim Amt für Wohnungswesen beantragen. Dafür benötigst Du einen gültigen Personalausweis und einen Einkommensnachweis ab dem 1. Januar des Vorjahres bis heute. Bei der Antragstellung des WBS kannst Du Dich auch wohnungssuchend zu melden.
Hierfür musst Du ein extra Formular ausfüllen. Die Formulare für einen WBS bekommst Du auch bei der Streetwork oder im Internet. Hier gibt es auch einen Wohngeldrechner online.
Amt für Wohnungswesen - Stadthaus 3 - Albersloher Weg 33 - 48155 Münster, Tel. 02 51/4 92-64 02
Sprechzeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 15 bis 18 Uhr (vormittags keine Sprechstunde)