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Verkehrssicherheit
Der Ludgerikreisel - kein Kreisverkehr wie jeder andere ...
Die Frage, wie der zweispurige Kreisverkehr am Ludgeriplatz - in Münster gern "Ludgerikreisel" genannt - unter den Gesichtspunkten Sicherheit und verkehrliche Leistungsfähigkeit am besten zu gestalten ist, gehört für die städtische Verkehrsplanung zu den Dauerbrennern. Um den Kreisverkehr vor allem für Radfahrer sicherer zu gestalten, wurde die Verkehrsführung im Jahr 2008 optimiert: Sie rückt nun die Radfahrer stärker in den Blick der motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Wir informieren hier über die Hintergründe und Details der Umbauarbeiten.
Ausgangslage
38.000 Kraftfahrzeuge, 12.000 Fahrräder und unzählige Fußgänger passieren täglich den Kreisverkehr am Ludgeriplatz. Das hohe Verkehrsaufkommen des großen Kreisverkehrs hat mehrere Gründe:
Der Ludgeriplatz ist nicht nur das Eingangstor zur nördlich gelegenen Innenstadt, er wird ebenfalls im Norden von der Promenade tangiert, die vor allem vom Radverkehr als innerstädtischer Verteilerring genutzt wird. Der Kreisverkehr selbst verbindet zahlreiche Wegebeziehungen, sowohl zwischen dem südlichen Siedlungsgebiet über die Hammer Straße als auch zwischen den westlich gelegenen Wohn- und Freizeitgebieten (Moltkestraße / Am Kanonengraben) und dem sich östlich anschließenden Bahnhofsviertel (Schorlemer Straße / Hafenstraße).
Hiervon haben allein vier Hauptverkehrsstraßen die Funktionen von Bundes- und Landesstraßen, während die Ludgeristraße die direkte Anbindung zur Münsteraner City darstellt.
Auf der West-Ost-Achse werden die ansonsten räumlich getrennten ersten und zweiten Tangentenringe 1 und 2 gebündelt, die das Verkehrsaufkommen um die Innenstadt verteilen. Aus diesem Grund haben die Moltke- und Hafenstraße die auftretenden Überlagerungen zweier Verteilerstraßen zu kompensieren.
Die Fußgänger- und Radverkehrsströme orientieren sich hingegen überwiegend auf der Nord-Süd-Achse und verlaufen somit genau in Querrichtung zum Hauptstrom des Kraftfahrzeugverkehrs.
Während die Fußgängerbewegungen seit Jahrzehnten recht unproblematisch am Rande der Kreisfahrbahn über die vorhandenen, überbreiten Fußgängerüberwege verlaufen, stellt sich die Unfallsituation bezüglich der Radverkehrsführung als deutlich konfliktträchtiger dar.
Optimierte Verkehrsführung
Im Sommer 2008 wurde ein breit diskutierter Ausbauvorschlag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Ludgerikreisel umgesetzt. Zentrales Ziel: Der Radverkehr soll sicherer gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr über die Kreisfahrbahn geführt werden. Folgende Maßnahmen tragen dazu bei:
Schutzstreifen zum Einfädeln
Durch frühzeitiges und gesichertes Einfädeln vor den Einmündungen zur Kreisfahrbahn wird der Radverkehr gemeinsam mit den motorisierten Verkehren und für die Kraftfahrzeugführer gut erkennbar in den Kreisverkehr geleitet. Die Schutzstreifen bis zum Rand der Kreisfahrbahn verdeutlichen, dass auch der Radverkehr seinen erforderlichen Bewegungsraum im Einmündungsbereich benötigt. Gleichzeitig wird durch die unterbrochene Linie des Schutzstreifens, der Bestandteil der rechten Fahrspur ist, auch dem Radverkehr gegenüber gezeigt, dass dieser Bereich von Kraftfahrzeugen im Bedarfsfall überfahren werden darf.
Bedarfsgerechte Zufahrtsbereiche
Die Linienführung des Schutzstreifens auf der rechten Fahrspur folgt dem Flächenbedarf von Pkw und kleineren Lieferwagen, neben denen sich der Radverkehr in der Regel konfliktfrei aufstellen kann. Breite und vor allem längere Fahrzeuge benötigen aber mehr Platz beim Abbiegen. Sie können den Bereich des Schutzstreifens überfahren.
Warnung vor dem "Toten Winkel": Holperflächen
Um zu vermeiden, dass sich Radfahrer beim Einfahren in den Kreisverkehr im Bereich des "Toten Winkels" aufhalten, sind rechts neben dem Schutzstreifen Holperflächen angelegt worden. Die breiten, quer zur Fahrtrichtung angeordnete und im Niveau leicht erhöhte Streifen erzeugen einen für den Radverkehr unkomfortablen Fahrbahnbelag, den man in der Regel nicht ein weiteres Mal freiwillig benutzt.
Auf die Gefahr des "Toten Winkels" wird zusätzlich mit Schildern hingewiesen.
STOP-Zeichen an allen Einmündungen
Die Stopp-Regelung an allen Zufahrten durch Zeichen 206 (Halt – Vorfahrt gewähren) hat das Geschwindigkeitsniveau im Kreisverkehr deutlich gesenkt. Durch das eingeforderte Stoppen in den Einmündungen wird außerdem die Umsicht und damit verbunden ein rücksichtsvolleres Verhalten gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern gefördert.
Die Stopp-Regelung stellt allerdings gerade für den Radverkehr eine zusätzliche Hürde dar, da dieser generell einen höheren Aufwand zum Stoppen und Wiederanfahren betreiben muss als der Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Dennoch liegt hierin ein gravierender Sicherheitsgewinn für den Radverkehr begründet.