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Wahl-Lexikon
Wahl zum Deutschen Bundestag an 23. Februar 2025
An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 12. Januar 2025 ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Münster angemeldet haben.
Wegzug aus Münster
Ziehen Sie bis zum Wahltag aus Münster fort, so geht Ihr Wahlrecht für die Bundestagswahl in Münster nicht verloren. Sie können, sofern Sie in der neuen Gemeinde keinen Antrag auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen, in Münster wählen, beispielsweise per Briefwahl.
Zuzug in Münster
Wahlberechtigte Personen, die sich nach dem 12. Januar 2025 bei der Stadt Münster anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen.
Wollen Sie schon in Münster wählen, müssen Sie spätestens bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim hiesigen Wahlamt stellen. Sie werden in diesem Fall aus dem Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde gestrichen.
Umzug in Münster
Bei einem Umzug innerhalb von Münster nach dem 12. Januar 2025 bleibt Ihr Eintrag im Wählerverzeichnis unverändert. Eine Eintragung, die zur Zuständigkeit des Wahlamtes Ihres neuen Wohnortes führen würde, ist zu diesem (späten) Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Auszählung
Direkt nach Schließung der Wahllokale - aus Rechtsgründen pünktlich um 18 Uhr - werden die zur Wahl rechtzeitig abgegebenen Stimmen ausgezählt. Zuerst die Zweitstimmen, dann die Erststimmen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. Ausgezählt wird öffentlich und von dem für den jeweiligen Stimmbezirk (für die Briefwahl - Briefwahlbezirk) eingesetzten Wahlvorstand (für die Briefwahl - Briefwahlvorstand) im Wahllokal (für die Briefwahl am zentralen Auszählungsort).
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Infos zum veränderten Wahlrecht gibt es hier.
Barrierefreie Wahllokale
Alle Wahllokale sollen barrierefrei sein - das ist das Ziel. Leider gibt es im Bereich der Stadt Münster noch einige wenige Wahllokale, die nicht für jede Person barrierefrei zu erreichen sind.
Über die Suchmaschine können Sie herausfinden, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Ist Ihr Wahllokal für Sie nicht barrierefrei zu erreichen, können Sie einen Wahlschein beantragen und damit entweder per Briefwahl Ihre Stimme abgeben oder ein anderes, barrierefreies Wahllokal in Münster aufsuchen.
Das Wahlamt der Stadt Münster ist fortlaufend nach Kräften damit befasst, für jede Person ein barrierefrei erreichbares Wahllokal zu künftigen Wahlvorgängen anbieten zu können. Dieses Anliegen bildet vor jedem Wahlgeschehen einen Schwerpunkt in der frühzeitig beginnenden Wahlorganisation. Da der Standortwechsel eines Wahllokals regelmäßig eine Vielzahl von Personen betrifft, geht einer solchen Entscheidung regelmäßig ein die Vielzahl der Umstände des Einzelfalles einbeziehender Abwägungsprozess voraus. Während viele Verbesserungen bereits zur vorgezogenen Bundestagswahl umgesetzt werden konnten, wird etwa eine vollständige stufenlose Erreichbarkeit aller im Wahlgebiet eingerichteten Wahllokale erst zur nachfolgenden Kommunalwahl am 14.09.2025 erreicht werden können (nach aktuellem Stand verbleibt ein ansonsten und langfristig bewährter Standort, der keine stufenlose Erreichbarkeit gewährleisten kann, die Theresienschule). Dort wird ein personenstärkerer Wahlvorstand persönliche Hilfestellungen anbieten können.
Deutsche im Ausland
Im Ausland lebende Deutsche können auch an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen, nachdem Sie erfolgreich einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis an die deutsche Gemeinde gerichtet haben, in dessen Gemeindegebiet sie vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt mit ihrer alleinigen oder Haupt-Wohnung angemeldet waren.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Briefwahlunterlagen können erst nach Eintreffen der Stimmzettel (vollständig) versandt werden. Das Wahlamt erwartet die Stimmzettel am 5. Februar 2025. Briefwahlunterlagen für im Ausland lebende Deutsche werden mit der höchsten Priorität als erste versandt.
Das Auswärtige Amt weist auf die Nutzung der amtlichen Kurierwege hin. Falls das für Sie in Frage kommt, informieren Sie das Wahlamt bitte entsprechend.
Erkrankung am Wahltag
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag können Sie noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen. Die plötzliche Erkrankung, die für Sie den Besuch Ihres Wahllokales nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten ermöglichen würde, ist etwa durch ein ärztliches Attest zu belegen. Soll eine andere Person die Unterlagen entgegennehmen, muss die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden. Diese Person muss sich gegenüber dem Wahlamt ausweisen können.
Das Wahlbüro befindet sich am Wahltag im Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 8/9.
Einfache Sprache
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Einschränkungen die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Leichte Sprache auf der Seite der Bundeswahlleiterin
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Jede wahlberechtige Person kann die eigenen persönlichen Daten im Wählerverzeichnis einsehen. Die Einsichtnahme ist vom 3. bis 7. Februar 2025 im Wahlbüro möglich.
Die Daten anderer Personen können Sie jedoch nur bei Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnis bezüglich anderer Personen ergibt, einsehen. Ausgeschlossen bleibt das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis hinsichtlich solcher Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.
Gesetze zur Bundestagswahl
- Die gesetzlichen Grundlagen für die Bundestagswahl finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin
Wahlbüro im Stadthaussaal
Wahlbüro im Stadthaus 1 (Stadthaussaal, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens)
Klemensstraße 10, 48143 Münster
Geöffnet ab dem 22. Januar 2025,
montags bis freitags, 8 - 12 Uhr, donnerstags zusätzlich 14 - 18 Uhr.
Ab dem 5. Februar 2025 wird - mit verlängerten Öffnungszeiten - vor Ort das "Direkt-Briefwahl-Verfahren" möglich sein,
montags bis freitags, 7 - 19 Uhr, samstags 7 – 16 Uhr.
Aus Rechtsgründen schließt das Wahlbüro am letzten Öffnungstag, Freitag, den 21. Februar 2025, bereits um 15 Uhr und muss am Samstag, 22. Februar 2025, geschlossen bleiben.
Kreiswahlleiter
Kreiswahlleiter im Wahlkreis 128 - Münster ist:
Stadtdirektor Thomas Paal
Telefon 02 51/4 92-70 40
Stellvertretender Kreiswahlleiter:
Stadtrat Wolfgang Heuer
Telefon 02 51/4 92-70 10
Postanschrift:
Stadt Münster, Wahlamt, 48127 Münster
Öffnungszeiten der Wahllokale
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wählbarkeit
Wählbar zum Bundestag ist nach § 15 Absatz 1 des Bundeswahlgesetztes, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.
Wahlbenachrichtigungskarten
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte werden Sie mit Informationen zur Wahl versorgt, etwa zum Standort des für Sie eingerichteten Wahllokals
Die Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundestagswahl werden bis zum 2. Februar 2025 zugestellt. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist unter anderem ihr Eintrag in das Wählerverzeichnis.
Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen können Sie auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte wählen. Nehmen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis/Reisepass mit zur Wahl.
Wahllokal
Das für Sie als wahlberechtigte Person eingerichtete Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unter diesem Link (wird freigeschaltet, sobald alle Wahllokale feststehen).
Alle Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie müssen den Stimmzettel in einer Wahlkabine im Wahlraum ausfüllen. Die Stimmabgabe muss geheim erfolgen.
Im Vergleich zu vergangenen Wahlen wurden die folgenden Wahllokale verändert - etwa weil nötige Baumaßnahmen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten oder nun ein für jede wahlberechtigte Person barrierefrei erreichbares Wahllokal zur Verfügung stehen kann.
Liste folgt, sobald alle Wahllokale feststehen