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Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind Sie, wenn Sie am Wahltage
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Im Gegensatz zur Kommunalwahl und zur Europawahl sind Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigt sind Sie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind und am Wahltage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern Sie
- entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählen kann nur, wer in das Verzeichnins der wahlberechtigten Personen (Wählerverzeichnis, § 17 Bundeswahlgesetz) im Wahlbezirk eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.