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Tipps
Tipps des Wahlamtes zum Wahlsonntag
Wahllokale
Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Achten Sie bitte auf den Hinweis auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.
Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Sie können nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis stehen und auch keinen gültigen Wahlschein (nicht zu verwechseln mit einer Wahlbenachrichtigung) haben, können Sie nicht wählen. Im Zweifel fragen Sie bitte beim Wahlbüro (Telefon 02 51/4 92-33 90) nach.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen konnten nur bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr beantragt werden. Dann wird das Wählerverzeichnis geschlossen.
Wahlbriefe können nur dann für die Wahl berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Wahltag 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Denken Sie bitte unbedingt an die Postlaufzeiten, wenn Sie Wahlbriefe in Briefkästen der Post einwerfen. Tipp: Bis Donnerstag vor der Wahl.
Die roten Wahlbriefe mit Briefwahlunterlagen können in die städtischen Briefkästen an den Stadthäusern 1, 2 und 3 sowie an den Bezirksverwaltungen Nord (Kinderhaus), Ost (Handorf), Südost (Wolbeck), Hiltrup und West (Roxel) sowie am Bürgerbüros in Gievenbeck eingeworfen werden.
Die letzte Leerung dieser Briefkästen findet am Sonntag um 18 Uhr statt.
Die persönliche Abgabe der roten Wahlbriefe bei der Wahlleitung (Stadtweinhaus, Prinzipalmarkt 6/7) ist ebenfalls bis 18 Uhr möglich.