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Sprachmittlungspool
Unterstützung für öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen
Stehen bei Ihnen Gespräche mit Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen an? Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützen die Verständigung und den Informationsfluss. Der Sprachmittlungspool soll den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden und Institutionen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens verbessern und erleichtern.
Unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler können aktuell folgende Sprachen abdecken: Albanisch, Arabisch, Aramäisch, Armenisch, Bengali, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Farsi (Persisch), Französisch, Gebärdensprache Ukrainisch/Russisch, Georgisch, Hindi, Igbo, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch Kurmandschi, Kurdisch Sorani, Makedonisch, Montenegrinisch, Paschto, Pidgin-Englisch, Polnisch, Portugiesisch, Romani, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Tamilisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Yoruba
In der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 können leider keine Anfragen bearbeitet werden.
Anfragen von Schulen
Für Anfragen von Schulen ist das Amt für Schule und Weiterbildung zuständig. Bitte fragen Sie dort an.
Kontakt:
Silke Neugebauer, bildung_dolmetschen@stadt-muenster.de, Tel. 02 51/4 92-40 65
Wer kann Sprachmittlungshilfe anfordern?
- Kommunale Behörden: Ämter, Verwaltungen
- Beratungsstellen
- Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits,- Bildungs- und Integrationswesens:
- Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Hochschulen/Universitäten
- (Jugend-)Migrationsdienste,
- Flüchtlings-, Zuwanderungs- und Migrationsberatungsstellen
- gemeinnützige Einrichtungen: Ehrenamtsinitiativen, Migrantenselbstorganisationen
So funktioniert der Sprachmittlungspool
- Über das Formular fordern Sie Sprachmittlung an.
- Liegen uns Ihre Angaben zum geplanten Termin und den voraussichtlichen Gesprächsinhalten vor, suchen wir in unserem Sprachmittlungspool nach der passenden Person für Sie.
- Diese Person setzt sich mit Ihnen in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen.
- Nach dem Gespräch bestätigen Sie per Unterschrift, dass Sprachmittlung stattgefunden hat, und wir übernehmen die Abrechnung.
Tipps zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Gesprächs finden Sie am Ende dieser Seite.
Rahmenbedingungen und Vorgaben
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Einsatz.
- Eine Prozessbegleitung ist nicht möglich. Es können ausschließlich kurzfristige, einmalige Einsätze in einem absehbaren Rahmen geleistet werden.
- Sprachmittlerinnen und Sprachmittler müssen an Schulungen teilnehmen, bevor sie eingesetzt werden können.
- Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterliegen der Schweigepflicht und achten auf die Einhaltung von Datenschutzvorgaben.
- Der Sprachmittlungspool ist nicht für schriftliche Übersetzungen zuständig.
- Der Einsatz des Sprachmittlungspools ist nur möglich, wenn nicht vorrangig eine Kostenerstattung anderer öffentlicher oder privater Stellen in Anspruch genommen werden kann.
Folgende Einsätze können nicht übernommen werden:
- Aufträge von Privatpersonen
- Aufträge von anderen Privateinrichtungen
- Gespräche mit Rechtsfolgen
- Aufträge in Arztpraxen, Krankenhäuser etc.
- Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen
Dokumente für anfragende Institutionen
- Tipps für ein gelungenes Gespräch (PDF, 902 KB)
- Feedbackbogen und Auftragsbestätigung für Institutionen (PDF, 368 KB)
Dokumente für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler
- Abrechnungsbogen (PDF, 292 KB)
- Feedbackbogen (PDF, 386 KB)
- Übersicht: Ablauf einer Sprachmittlung (PDF, 1.06 MB)