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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum: Bescheinigung beantragen
Sie wollen ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilen? Hierfür benötigen Sie für das Grundbuchamt des Amtsgerichts eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass die Wohnung oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Zusätzlich zu der Bescheinigung ist eine von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung (sog. Aufteilungsplan) erforderlich. Ferner müssen die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in öffentlich beglaubigter Form die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt abgeben, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentum aufgeteilt wird.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde bescheinigt mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Garagen oder Keller sondereigentumsfähig sind. Die Räume müssen dafür eine in sich geschlossene Einheit des Wohnhauses bilden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erteilt (AVA § 4 Abs. 2). Es wird empfohlen, den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Neubauprojekten erst dann zu stellen, wenn eine Genehmigungsfähigkeit des laufenden Bauantrages absehbar ist.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich
- Anforderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- aktueller Lageplan des Grundstücks mit allen Gebäuden
- Grundrisszeichnungen für jedes Gebäude und Geschoss (Bestandszeichnungen)
- Ansichtszeichnungen für alle Gebäude (Bestandszeichnungen)
- Schnittzeichnungen für alle Gebäude (Bestandszeichnungen)
Bauzeichnungen legen Sie bitte jeweils dreifach und im Format bis maximal DIN A 3 und in einem einheitlichen Maßstab vor, in welchen die als abgeschlossen geltenden Sondereigentume durch Ziffern bezeichnet sind.
Falls Sie mehrere Ausfertigungen benötigen, reichen Sie zwei Ausfertigungen der genannten Bauvorlagen mehr ein, als Sie Eigentumswohnungen schaffen wollen (je Erwerber sowie Grundbuchamt und Bauaufsichtsbehörde).
Kosten
Die Gebühr für die Ausfertigung eines Aufteilungsplans beträgt nach Tarifstelle 3.1.7.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) für die erste Ausfertigung 100 €.
Die Gebühr über die Entscheidung zur Bildung von Sondereigentum beträgt nach Tarifstelle 3.1.7.2. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW (AVerwGebO NRW)
- je Sondereigentumsanteil (z.B. je Wohnung) 50 € bis 150 € und
- je Stellplatz 20 €
Ansprechpersonen
Sie möchten wissen, wer im Bauordnungsamt für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zuständig ist? Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Datenschutz
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