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Informationen zum Datenschutz
Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich der Bauaufsicht
(nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO)
Die Stadt Münster unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des DSG NRW eingehalten.
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, ist jeweils abhängig von den von Ihnen beantragten Leistungen oder der Art der öffentlichen Aufgabe.
1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung und an wen können Sie sich wenden?
Die verantwortliche Stelle ist:
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Bauordnungsamt
Albersloher Weg 33
48155 Münster
bauordnungsamt@stadt-muenster.de
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Michaela Heuer
Klemensstraße 10
48143 Münster
datenschutz@stadt-muenster.de
2. Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen Sie?
Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die wir von Ihnen für bauordnungsrechtliche Verwaltungsverfahren erhalten haben durch Ihren Bauantrag, Ihre Voranfrage, Ihre Anfrage auf Rechtsauskunft, Ihre Anfrage in der Bauberatung, Ihren Antrag auf Baulasten-Auskunft, Baulast-Eintragung und Grundstücksteilung sowie Ihren Antrag auf Akteneinsicht.
Dabei handelt es sich um Daten zur Person, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten, die in Verbindung mit dem jeweiligen Antrag und entsprechenden Lagedaten zum Vorhaben digital erfasst werden.
3. Wofür und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Datenverarbeitung)?
Ihre Daten verarbeiten wir unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) und der Bauordnung NRW (BauO NRW).
Die Datenerhebung erfolgt
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Münster unterliegt (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO).
- zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Münster übertragen wurde (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO).
- im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO).
- soweit erforderlich zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder von Dritten aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO).
- zur Abarbeitung der baurechtlichen Beratungs-, Auskunfts- und Genehmigungsprozesse oder zur Einleitung ordnungsbehördlicher Verfahren.
4. Wer bekommt Ihre Daten?
Es erhalten nur diejenigen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten brauchen. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.
5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer hängt vom Zweck der Datenverarbeitung, von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen ab.
In baurechtlichen Verarbeitungsprozessen werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert, da die Daten solange vorgehalten werden müssen, wie das Gebäude besteht.
6. Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Ihre Betroffenenrechte ergeben sich aus Artikel 12 bis 23 DSGVO.
Insbesondere haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung sowie das Recht auf Widerruf von Einwilligungserklärungen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben Sie das Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, das Recht auf Datenberichtigung, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung und der Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Die Betroffenenrechte können Sie beim Bauordnungsamt formlos geltend machen.
Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, Kavalleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf.
7. Sind Sie zur Bereitstellung von Daten verpflichtet?
Sie müssen uns nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Erfüllung der Aufgabe beziehungsweise der Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind.
Um Ihren Bauantrag bearbeiten oder eine Akteneinsicht durchführen zu können, benötigen wir persönliche Daten. Ohne die Bereitstellung dieser persönlichen Daten kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
8. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Datenschutzinformationsblätter zu einzelnen Verfahren
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen (PDF, 33.1 KB)
- Baugenehmigungsverfahren einschließlich Baukontrollen und Bauzuständigkeitsbesichtigungen (PDF, 31.9 KB)