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Beirat für Stadtgestaltung
Im Dezember 1996 hat der Rat der Stadt Münster die Einrichtung eines Beirates für Stadtgestaltung beschlossen. Der Beirat ist ein unabhängiges Gremium, das aus neun anerkannten Fachleuten der Bereiche Städtebau und Architektur besteht. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beirates sind in der Satzung des Beirates festgelegt, deren Präambel wie folgt lautet:
"Der Wiederaufbau der Stadt Münster war und ist eine beispielhafte und vielbeachtete Leistung. Dabei wurde erkannt, dass das Zusammenwirken von Architekten, Bauwilligen, Rat und Verwaltung gerade an sensiblen Stellen zu ausgewogenen und auch in der Bürgerschaft anerkannten Leistungen führt. Der Rat möchte dieses Zusammenwirken weiterentwickeln und ist sich gleichzeitig bewusst, dass Entscheidungen der zuständigen Ratsgremien gerade zu Bauvorhaben an sensiblen Stellen umso nachvollziehbarer werden, je mehr Sachkunde in die Entscheidungsvorbereitung einbezogen wird. Der Rat beruft daher einen "Beirat für Stadtgestaltung", der bei der Entscheidungsvorbereitung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes beratend tätig wird."
Zentrale Aufgabe des Beirates ist es daher, bei wichtigen Projekten der Stadtplanung und bei Einzelvorhaben in Kooperation mit Architekten und Bauwilligen sowie dem Rat und der Verwaltung ein für alle Beteiligten optimales Ergebnis herbeizuführen.
Dokumentation zum 10-jährigen Bestehen
Aus Anlass des 10-jährigen Bestehens wurde eine Dokumentation "10 Jahre Beirat für Stadtgestaltung Münster" mit Beiträgen und Fotos zur Entwicklung und zu aktuellen Tendenzen in Städtebau und Architektur herausgegeben.
Bei Interesse an dieser Dokumentation wenden Sie sich bitte an die geschäftsführende Dienststelle des Gestaltungsbeirates beim Bauordnungsamt.