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Baulastenauskunft
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Was ist eine Baulast?
Die Baulast stellt eine öffentlich-rechtliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers eines Grundstückes gegenüber der Behörde dar. Dabei handelt es sich in der Regel um die Verpflichtung, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. Kurz gesagt schränken Baulasten das Grundstück baurechtlich ein.
Wirksam wird die Baulast mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Hier werden sämtliche für die im Stadtgebiet der Stadt Münster befindlichen Grundstücke bzw. Flurstücke bestehenden Baulasten gesammelt. Die eingetragenen Baulasten bleiben darüber hinaus auch dann wirksam, wenn das Grundstück veräußert oder zwangsversteigert wird, sodass sie auch gegenüber einer Rechtsnachfolgerin bzw. einem Rechtsnachfolger wirken.
Ob die Eintragung einer Baulast notwendig ist, stellt sich während der Planung des Bauvorhabens heraus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Erschließung über ein Nachbargrundstück sichergestellt werden muss oder Abstandsflächen, die nach den Vorschriften der Bauordnung auf dem Baugrundstück selbst liegen müssten, auf das Nachbargrundstück verlegt werden müssen.
Je nachdem ob eine Baulast eine Belastung oder eine Begünstigung für das Flurstück darstellt, kann sie den Wert eines Grundstückes beeinflussen. Es wird daher empfohlen, sich vor dem Erwerb eines Grundstückes durch Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis zu informieren, ob Eintragungen für das betreffende Grundstück vorliegen.
Wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann jede*r beantragen, die/der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn
- Sie Eigentümer*in eines Grundstückes sind (Überprüfung nach Antragstellung)
- Sie eine mit dem Verkauf/der Bewertung des Grundstückes/der Immobilie beauftragte dritte Person sind und eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers vorlegen können
Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigen wir neben dem Nachweis des berechtigten Interesses folgende Angaben von Ihnen:
- Adresse des Grundstückes für das die Baulastenauskunft beantragt wird
- Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer/n
- Kontaktangaben des Antragstellers (Anschrift und Mailadresse)
- ggf. Angabe einer abweichenden Rechnungsanschrift
Die Antragstellung ist sowohl über unser PDF-Formular als auch per E-Mail möglich. Sollte Ihnen eine digitale Antragstellung auf diesem Weg nicht möglich sein, melden Sie sich gerne auch telefonisch (Herr Lammerding, Tel. 02 51/4 92-63 76) bei uns.
Kosten
Hinweis: Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen 3.1.5.6.3 und 3.1.5.6.4. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Abhängig von der Anzahl der Eintragungen je Grund- bzw. Flurstück berechnen wir folgende Gebühren:
- nur eine Baulast auf einem Flurstück: 50,00 €
- zwei Baulasten auf einem Flurstück: 100,00 €
- bei drei oder mehr Baulasten auf dem Flurstück: 150,00 €
Sofern kein Baulastenblatt besteht ("Negativauskunft"), beträgt die Gebühr pro Flurstück 30,00 €.