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Satzungen
Altstadtsatzung Münster
Seit 3. März 2004 gilt die aktuelle Altstadtsatzung Münster, eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die seit 1913 mit dem Ziel fortgeschrieben wird, den trotz Kriegszerstörung und wirtschaftlichem Wachstum eigenständigen Charakter der Altstadt zu bewahren.
Sie dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und dem Schutz des Orts- und Straßenbildes insbesondere im historischen Ortskern Münsters, und sie erweitert die Genehmigungspflicht für Werbeanlagen.
Weitere Satzungen (Erhaltung, Gestaltung, Schutz von Wohnraum)
- Satzung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes, zur Erhaltung baulicher Anlagen im Wigbold Wolbeck
- Satzung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes, zur Erhaltung baulicher Anlagen im Dorfkern von Angelmodde
- Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart im Nordviertel – Erhaltungssatzung Nordviertel
- Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und zur Erhaltung der Eigenart des Dechaneiviertels (Erhaltungssatzung)
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Erweiterung der Anzeigepflicht für Werbeanlagen in der Wohnsiedlung "Grüner Grund"
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Erweiterung der Anzeigepflicht für Werbeanlagen im Schnorrenburgviertel
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Erweiterung der Anzeigepflicht für Werbeanlagen im Ostviertel
- Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, zum Schutz des Straßenbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) und Gestaltungssatzung in der Siedlung „Dachsleite / Igelpatt / Bisamgang / Mümmelmannpfad / Biberweg“
- Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel in Münster
- Satzung der Stadt Münster zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung)