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Anmeldung
Um die vielfältigen Angebote der Stadtbücherei Münster nutzen zu können, benötigen Sie einen Büchereiausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
Ein gültiger Ausweis ist Voraussetzung für:
- die Ausleihe von Büchern und Medien
- die Reservierung und Nutzung der PC-Arbeitsplätze
- den Zugriff auf Datenbanken und die Digitale Bibliothek
- das Herunterladen von eBooks und eMedien
- die Nutzung von digitalen Angeboten
In der Bücherei am Alten Steinweg ermöglicht ein gültiger Ausweis zusätzlich:
- die Nutzung des WLANs
- die Reservierung und Nutzung der Gruppenarbeitsräume und des Klavierraumes
- die Nutzung der Spielkonsole in der Jugendbücherei
- den Zugang zu den Toiletten
Ausweis erhalten
Sie erhalten den Ausweis an den Informationsplätzen in allen Büchereien oder im Bücherbus
- gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises (oder eines Lichtbild-Ausweises in Verbindung mit einer Meldebescheinigung) und
- gegen Zahlung einer Anmeldegebühr.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für die Anmeldung anstelle des Personalausweises:
- einen Kinder- bzw. Schülerausweis (mit Foto und Adresse) oder
- den gültigen Personalausweis eines Erziehungsberechtigten.
Hat Ihr Kind das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet, so können Sie es unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments anmelden.
Ausweis online beantragen
Vor Ihrem Besuch in einer unserer Büchereien können Sie für sich oder für Ihr Kind einen Antrag für einen Büchereiausweis stellen. Dafür benötigen wir Ihre persönlichen Daten und entsprechende Nachweise, falls eine Ermäßigung möglich ist (Münster-Pass oder Ehrenamtskarte).
Bitte beachten Sie, dass mit Abschluss des Antrags eine Anmeldegebühr anfällt. Die Anmeldegebühr bezahlen Sie vor Ort.
Die Bearbeitungszeit kann 1-2 Werktage in Anspruch nehmen. Sie werden von uns per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihren Büchereiausweis abholen können.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren gültigen Personalausweis (oder einen Lichtbild-Ausweis in Verbindung mit einer Meldebescheinigung) mit. Für Ihr Kind können Sie auch einen Personalausweis oder Schülerausweis (mit Foto und Adresse) Ihres Kindes vorlegen.
Ausweise für Institutionen
Ein Institutionsausweis (für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Behörden, Unternehmen…) wird ausgestellt:
- Gegen Benennung einer verantwortlichen Person und
- Vorlage einer Vollmacht – unterzeichnet von einem Vertretungsberechtigten
- und Vorlage eines gültigen Personalausweises oder (eines Lichtbild-Ausweises in Verbindung mit einer Meldebescheinigung).
- Vollmacht: Erstellung eines Institutionsausweises (PDF, 55.7 KB)
Gültigkeit des Büchereiausweises
Für Kinder und Jugendliche ist der Büchereiausweis bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gültig ohne die Zahlung einer Nutzungsgebühr.
Für alle ab 18 Jahren wird der Büchereiausweis für einen festgelegten Zeitraum gültig mit der Zahlung einer Nutzungsgebühr.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises können Sie im Kundenkonto im Online-Katalog einsehen oder bei uns erfragen.
Die Karte selbst wird nicht ungültig.
Ausweis verlängern
Die Gültigkeit Ihres Büchereiausweises verlängert sich nicht automatisch. Sobald der zuletzt gewählte Zeitraum abgelaufen ist, gilt Ihr Büchereiausweis als gesperrt oder ungültig. Auch in unseren digitalen Angeboten ist eine Anmeldung dann nicht möglich.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist erst möglich, wenn der zuletzt gewählte Zeitraum abgelaufen ist. Die Verlängerung der Gültigkeit können Sie an den Ausleihstationen und den Informationsplätzen in den Büchereien oder im Bücherbus vornehmen oder selbst im Kundenkonto des Online-Kataloges durchführen.
Ausweis verlängern im Kundenkonto
Wählen Sie im Online-Katalog in der oberen Navigationsleiste "Kundenkonto" aus.
- Geben Sie die Nummer Ihres Büchereiausweises ein (mit 447 und Bindestrich) und
- Ihr Passwort ein (in der Regel Ihr Geburtsdatum in dieser Form: TT.MM.JJJJ).
- Klicken Sie auf "Anmeldung".
Klicken Sie auf „Ausweis verlängern“ und wählen Sie die gewünschte Gebühr mit entsprechender Gültigkeit. Ihr Büchereiausweis ist direkt wieder gültig.
- Kundenkonto im Online-Katalog
- Die Zahlung der Gebühr nehmen Sie bitte innerhalb von 28 Tagen in einer unserer Büchereien vor oder Sie überweisen den Betrag.
Ausweis verloren?
Melden Sie sich bitte sofort bei Verlust des Ausweises. Sie haften sonst für einen möglichen Missbrauch.
Falls Sie den Büchereiausweis nicht zurück erhalten, können Sie sich in einer der Büchereien oder im Bücherbus gegen eine Gebühr einen Ersatzausweis erstellen lassen. Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument mit.