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Unternehmensbeteiligungen
Stadt Münster als Steuerschuldnerin
Darüber hinaus werden im Beteiligungsmanagement auch die Aufgaben rund um die Erfüllung steuerlicher Pflichten der Stadt Münster als Steuerschuldnerin wahrgenommen:
- Für über dreißig Betriebe gewerblicher Art werden die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen, die Anmeldungen der Kapitalertragsteuer, die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Umsatzsteuerjahreserklärungen gefertigt.
- Die Ämter werden in steuerlichen Fragen beraten, insbesondere wenn es um Veranstaltungen mit Auslandsbeteiligung geht (Einkommensteuer bei ausländischen Künstlern oder Sportlern, Umsatzsteuer-Abzugsverfahren für bestimmte Leistungen innerhalb der EU).
- Die Ämter und Einrichtungen der Stadt Münster werden rund um das Thema Spendenbescheinigungen und Sponsoring beraten.
- Darüber hinaus erfolgen steuerliche Beratungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungsmaßnahmen bei städtischen Beteiligungen.