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Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzpolitik des Amtes für Immobilienmanagement
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
Das Amt für Immobilienmanagement (Amt IM) verpflichtet sich, die Arbeitsprozesse so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden. Gleiches erwarten wir von unseren beauftragten Nachauftragnehmern. Maßnahmen werden kontinuierlich mit dem Ziel geplant, Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.
Rechtskonformität
Die Kenntnis und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regeln zum Gesundheits- Arbeits- und Brandschutz gehören für uns zum Selbstverständnis. Die für das Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln werden an geeigneter Stelle allen Mitarbeitern zugänglich gemacht.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation
Das Amt für Immobilienmanagement verpflichtet sich die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden. Wesentliches Instrument ist die regelmäßige Beurteilung der Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel und die Ermittlung der Unfallrisiken. In Auswertung der Gefährdungsbeurteilungen werden in allen Bereichen des Amtes konkreten Maßnahmen im jährlich aktualisierten Maßnahmenplan, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Machbarkeit, für die einzelnen Managementebenen definiert.
Organisation
Im Rahmen der Übertragung der Unternehmerpflichten sind zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragt worden, im festgelegten Verantwortungsbereich die nach Unfallverhütungsvorschriften definierten Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die in staatlichen Rechtsvorschriften geforderten Betriebsbeauftragten sind benannt worden und werden regelmäßig geschult.
Schulung und Unterweisung
Zu den oben angegebenen Maßnahmen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Risiken und Gefahrensituationen an einzelnen Arbeitsplätzen unterwiesen und geschult. Ziel ist, neben dem sicherheitsgerechten Verhalten und verantwortungsvollen Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sensibilisierung zu erhöhen sowie das Bewusstsein und das Engagement bzgl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu steigern.
Verbesserung
Den hohen Ansprüchen - auch unserer Kunden - werden wir gerecht, indem wir kontinuierlich an Verbesserungen im Bereich Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz arbeiten. Dazu setzen wir mit einem jährlich aktualisierten Arbeitssicherheitsprogramm unsere Ziele fest. Die Erreichung der festgelegten Ziele im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz überwachen wir regelmäßig in den ASA-Beratungen und in Prozessaudits.
Gesundheitsförderung
Zusätzlich zum klassischen Arbeitsschutz gehört die Gesundheitsförderung für uns mit zu den erstrebenswerten Zielen. Dies betrifft Maßnahmen, die sowohl auf das gesundheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet sind (Verhaltensprävention) als auch Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention). Betriebliche Gesundheitsförderung ist dann erfolgreich, wenn diese Maßnahmen dauerhaft miteinander verknüpft sind und systematisch durchgeführt werden.