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Beratung und Vermittlung
Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren
Das Jobcenter Münster bietet Hilfen für junge Menschen auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit. Die Angebote zur Unterstützung können ganz unterschiedlich sein. Dein Jobcoach kann Dir helfen, Stellenangebote für Ausbildungs- oder Arbeitsplätze zu finden und zuzusenden. Er kann Dir beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen helfen oder auch bei Bedarf ein Bewerbungstraining finanzieren. Falls Du keinen Ausbildungsplatz gefunden hast, kann er Dich über Alternativen bis zum Ausbildungsbeginn informieren. Er kann Dir aber auch bei Problemen im Alltag helfen, indem er Dich über die richtigen Ansprechpartner bei Suchtproblemen, Schulden, psychosozialen Problemen etc. informiert.
Hilfen kannst Du aber auch in finanzieller Form bekommen, zum Beispiel bei der Erstattung von Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche. Bist Du Dir nicht sicher, frage einfach Deinen Jobcoach, ob es Möglichkeiten der Unterstützung gibt. Wichtig ist, dass Du immer fragst, bevor Du die Kosten bezahlen musst, beziehungsweise zum Vorstellungsgespräch fährst.
Du sprichst noch nicht genügend Deutsch? Dann kann Dein Jobcoach Dir helfen, einen geeigneten Sprachkurs für Dich zu finden.
Bei der beruflichen Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen kooperiert das Jobcenter Münster mit der Agentur für Arbeit Münster. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit berät Dich in allen Fragen, die Deine berufliche Eignung und Deine Ausbildungswünsche betreffen, sie organisiert und finanziert auch Deine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Für jugendliche Rehabilitanden, Schwerbehinderte und Gleichgestellte gibt es spezialisierte Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
Mit den folgenden Angeboten kann Dich das Jobcenter Münster unterstützen:
Schülerbetreuung
Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder in eine Tätigkeit ist nicht immer einfach. Manche Schüler möchten gerne ihren Schulabschluss auf einer weiterführenden Schule verbessern. Andere möchten gerne eine Ausbildung aufnehmen und brauchen dabei aber noch ein wenig Unterstützung. Einige möchten lieber ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ähnliches absolvieren, um sich über die beruflichen Möglichkeiten besser informieren zu können und die richtige Entscheidung bei der Berufswahl zu treffen. Deshalb nehmen die Jobcoaches vom Jobcenter bereits im Vorentlassjahr Kontakt zu den Schülern und/oder den Eltern/Erziehungsberechtigten auf, um bei der Perspektivplanung hilfreich zur Seite zu stehen.
Ausbildungsstellenvermittlung für ausbildungsgeeignete Jugendliche
Bereits vor dem Schulabschluss erfolgt auf Wunsch ein erstes intensives Gespräch mit Deiner Beraterin oder Deinem Berater im Jobcenter, um Dich bei Bedarf zu unterstützen, zu beraten oder zu fördern.
Dabei wird auch geklärt, ob Du für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung besondere Unterstützung oder Hilfe benötigst.
Qualifizierungsangebote zum Auf- und Ausbau der beruflichen und persönlichen Fähigkeiten
Dieses Angebot kommt in Frage, wenn eine berufsvorbereitende Maßnahme nicht erforderlich oder sinnvoll ist, Du gemeinsam mit Deinem Berater aber zu dem Ergebnis kommst, dass für das erarbeitete Förderziel eine weitere Qualifizierung notwendig ist.
Das kann das Nachholen von schulischem Grundlagenwissen sein, zum Beispiel die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss, oder eine ausbildungsvorbereitende Maßnahme, die durch praktische Tätigkeiten in verschiedenen Werkbereichen an betriebliche Arbeitsanforderungen heranführt, oder auch eine Maßnahme mit Inhalten zur Stabilisierung der Persönlichkeit.
Nachhilfe während der Ausbildung (Ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB 3)
Diese Hilfen können junge Menschen bekommen, die gerade in einer betrieblichen Ausbildung (in einem anerkannten Ausbildungsberuf) sind und Probleme - zum Beispiel beim Lernen - in der Berufsschule haben. Dadurch soll vermieden werden, dass Du die Ausbildung abbrichst.
Wenn eine Zweitausbildung für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, kann diese ebenfalls mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gefördert werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen werden als Förderunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie im Rahmen einer sozialpädagogischen Begleitung bei Problemen im Ausbildungsbetrieb oder mit Mitschülern angeboten.
Außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 76 SGB 3
Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung soll jungen Menschen, die aufgrund einer besonderen Lebenssituation alleine mit einer Nachhilfe (ausbildungsbegleitenden Hilfen) nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein erfolgreicher Berufsabschluss ermöglicht werden. Ziel ist ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung - möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.
Einstiegsqualifizierung nach § 54 a SGB 3
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Praktikum mit einer Dauer zwischen sechs und zwölf Monaten. Das Praktikum beginnt in der Regel am 1. Oktober. Im Praktikum können Jugendliche ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und so ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen. Die Jugendlichen schließen mit einem Betrieb einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung ab und erhalten vom Betrieb eine Praktikumsvergütung, die unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter bezuschusst werden kann.
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen nach § 73 SGB 3
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.
Noch Fragen?
Auskunft zu Förder- und Unterstützungsangeboten gibt Dir gerne Deine persönliche Beraterin oder Dein persönlicher Berater im Jobcenter Münster.