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Beratung und Vermittlung
Förderangebote
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Sie auf dem Weg in einen neuen Job zu unterstützen, angefangen bei der Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten für Vorstellungsgespräche, bis hin zum Einstiegsgeld. Ihr Jobcoach wählt gemeinsam mit Ihnen das für Ihre Situation passende Förderangebot aus.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Zur Unterstützung Ihres beruflichen (Wieder-)Einstiegs gibt es verschiedene Maßnahmen, die unterschiedlich organisiert sind: bei einem Träger, in einem Betrieb oder über eine private Arbeitsvermittlung. Mehr über die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
Vermittlungsbudget
Der Einstieg ins Erwerbsleben kann über Leistungen aus dem Vermittlungsbudget unterstützt werden. Aus diesem Budget werden individuell vereinbarte Förderungen bezahlt. Das können Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Ausgaben für Bewerbungsunterlagen, aber auch Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel sein.
Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann gezahlt werden, wenn Arbeitslose eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen oder sich selbstständig machen wollen und ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Ob und in welcher Höhe das Einstiegsgeld gezahlt wird, hängt davon ab, ob die neue Tätigkeit voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB 2 beendet und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Arbeitsuchende können ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erheblich verbessern. Solche Bildungsmaßnahmen können finanziell gefördert werden. Wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen, stellt das Jobcenter einen Bildungsgutschein aus. Damit werden die Kosten für die Weiterbildung übernommen. Sowohl die Maßnahme wie auch der Anbieter müssen für die Förderung zugelassen sein. Mehr über die Förderung der beruflichen Weiterbildung
Zum SeitenanfangArbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten, auch "Ein-Euro-Jobs" genannt, sollen Beziehern und Bezieherinnen von Bürgergeld die Chance geben, Kenntnisse und Fähigkeiten zu entwickeln oder auch aufzufrischen, die den Einstieg in eine reguläre Tätigkeit ermöglichen.
Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 16 d SGB 2) entsteht mit einer Arbeitsgelegenheit kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, daher wird kein Lohn gezahlt, sondern eine Entschädigung für den durch die Teilnahme entstehenden Mehraufwand. Diese Mehraufwandsentschädigung beträgt in Münster 1,50 € pro Arbeitsstunde. Sie wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Falls notwendig, können Fahrtkosten gesondert erstattet werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst durchschnittlich 20 Stunden.
Die Dauer der Teilnahme beträgt in der Regel sechs Monate und kann, wenn dies für die Integration in Arbeit erforderlich ist, auf 12 Monate verlängert werden.
Eine Arbeitsgelegenheit ist besonders sinnvoll für Arbeitsuchende, die längere Zeit nicht berufstätig waren. Sie können mit ihrer Teilnahme bei Bewerbungen auf eine reguläre Stelle nachweisen, dass sie gute Arbeit leisten können.
Das Jobcenter Münster bietet in Kooperation mit verschiedenen Trägern Arbeitsgelegenheiten in den unterschiedlichsten Einsatzfeldern, zum Beispiel im Umweltschutz und in der Landschaftspflege, im Bereich Transport und Verteilung, in Bibliotheken und Museen sowie im Handwerk und in der Hauswirtschaft.
Mehr über die kommunalen Arbeitsgelegenheiten der Stadt Münster