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Beratung und Vermittlung
Angebote für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen sowie Rehabilitanden benötigen besondere Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt, die ihre persönliche soziale und gesundheitliche Situation berücksichtigt.
Im Jobcenter der Stadt Münster arbeiten speziell dafür geschulte Jobcoaches in den einzelnen Niederlassungen.
Um Sie optimal beraten zu können, pflegen wir enge Kontakte zu den Trägern der Rehabilitation und den Netzwerken für Menschen mit Behinderung.
Unser Beratungsangebot richtet sich an
- Arbeitsuchende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50,
- Arbeitsuchende mit einem Grad der Behinderung von 30 bis unter 50, die "gleichgestellt" sind,
- Arbeitsuchende, die anerkannte Rehabilitanden (berufliches Rehabilitationsverfahren) sind.
Berufliche Rehabilitation
Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder dauerhaft gefährdet sind zu erkranken, können Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, also zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, erhalten. Die Erkrankungen können körperlicher, geistiger und seelischer Art sein. Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen die Arbeitsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen.
Träger der beruflichen Rehabilitation können zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungen, aber auch Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger sein.
Bei einem dieser Träger wird der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Wenn der Träger den Rehabilitationsbedarf feststellt, werden die Leistungen festgelegt. Das können die Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen, Hilfen zur Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes oder auch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sein.
Bitte informieren Sie Ihren Jobcoach, sobald Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben und halten Sie uns über die Entscheidung auf dem Laufenden.
- Informationen zur beruflichen Wiedereingliederung im Webportal www.einfach-teilhaben.de
- Webseite zum Thema Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall: www.zweite-chance.info
Gleichstellung
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich die gleichen Nachteilsausgleiche wie schwerbehinderte Menschen:
- besonderer Kündigungsschutz,
- besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
- Betreuung durch spezielle Fachdienste.
Gleichgestellte erhalten aber keinen Zusatzurlaub, keine unentgeltliche Beförderung und auch keine besondere Altersrente.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Ihrem Jobcoach und geben an, dass Sie Informationen zum Thema Gleichstellung wünschen.
Förderangebote
Probebeschäftigung:
Eine befristete Probebeschäftigung ist möglich, wenn sich dadurch die Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung verbessern. Es wird das volle Bruttogehalt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für eine Dauer von bis zu drei Monaten übernommen.
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung:
Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung betragen bis zu 60 Prozent für behinderte und bis zu 80 Prozent für schwerbehinderte Menschen. Die Berechnung erfolgt nach der monatlichen Ausbildungsvergütung des dritten Ausbildungsjahres (einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers).
Zuschüsse zu den Lohnkosten:
Dazu zählen Eingliederungszuschüsse, die anfängliche Minderleistungen bei Einarbeitung, bei erschwerter Arbeitsvermittlung und bei älteren Arbeitnehmern kompensieren. Für behinderte Menschen ist eine erweiterte, spezifische Förderung vorgesehen. Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich jeweils nach dem Einzelfall.
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung:
Das sind vor allem die oben erwähnten beruflichen Reha-Maßnahmen in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen (Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke).
Schwerbehinderten wird ein spezielles „Jobcoaching“ zur Unterstützung ihrer beruflichen Eingliederung angeboten.
Selbstverständlich können auch Hilfen nach den allgemeinen Fördermöglichkeiten beantragt werden, wie die Erstattung von Kosten für Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Einstiegsgeld, die Förderung der Berufsausbildung oder die Förderung der beruflichen Weiterbildung
Alle Förderungen werden nur auf Antrag gewährt.
Bei Fragen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Jobcoach.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren Ansprechpartner zum Thema Leistung finden Sie in der Jobcenter-Geschäftsstelle, die für Ihre Wohnungsanschrift zuständig ist.
Weitere Informationen
- Informationen für Menschen mit Behinderungen in Münster: www.muenster.de/fuer_menschen_mit_behinderungen.html
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Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Menschen mit Behinderung mit weiterführenden Links und Hinweisen:
www.arbeitsagentur.de/nn_26198/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Behinderungen-Nav.html -
Arbeitsgemeinschaft "Die Deutschen Berufsförderungswerke":
www.arge-bfw.de - Informationsportal des Landes NRW: www.lebenmitbehinderungen.nrw.de
- Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zu Behindertenhilfe, Versorgungs- und Integrationsamt: www.lwl.org/LWL/Soziales/Portal
-
Integrationsfachdienst Münster:
http://www.ifd-westfalen.de/ifd-ms -
Sozialamt der Stadt Münster:
https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/menschen-mit-behinderungen.html